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"Gemeinsam Lösungen finden und Hilfe anbieten"
epd: Haben sich wegen der breiten Berichterstattung über Missbrauchsfälle in letzter Zeit mehr Opfer gemeldet?
Sichelschmidt: Ausgehend von dem jetzigen Stand haben wir keine signifikante Zunahme registriert. Vier neue Fälle aus den 60er Jahren bis Mitte der 80er Jahre sind uns neu gemeldet worden. Es gibt allerdings derzeit keinen aktuellen Fall. Wir selbst haben ein großes Interesse, dass sich die Opfer melden, weil wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diesen Menschen helfen wollen. Außerdem geht es, was mir persönlich sehr am Herzen liegt, bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen immer auch um die Glaubwürdigkeit der Kirche. Deshalb appelliere ich eindringlich an alle Opfer, ihre Hemmschwelle zu überwinden und auf uns zuzugehen, damit wir gemeinsam Lösungen finden und Hilfe anbieten können. Neben der straf- und disziplinarrechtlichen Relevanz, die den Täter trifft, steht für uns das Opfer und seine juristische und psychologische Betreuung im Mittelpunkt.
epd: An wen können sich die Opfer konkret wenden?
Sichelschmidt: Wir haben – übrigens schon seit 1999 – eine kirchliche Ansprechstelle mit einem Team aus unterschiedlichen Professionen, nämlich Juristen, Pfarrern und die Leiterin der kirchlichen Frauengleichstellungsstelle als Hauptansprechpartnerin. Diese Ansprechstelle ist zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet und wird mit dem Opfer die nächsten Schritte besprechen. Bei der Aufarbeitung der Fälle ist trotz aller Bemühungen manchmal ein Zielkonflikt nicht gänzlich zu vermeiden: wenn beispielsweise ein Opfer den mutmaßlichen Täter gar nicht anzeigen will oder wegen der geografischen Situation, etwa in einem Dorf, sofort Rückschlüsse auf die Person des Opfers möglich sind. Aus diesem Grund macht uns gegenwärtig ein Fall in Oberfranken beträchtlichen Kummer. Dem ja häufig verständlichen Interesse des Opfers an absoluter Diskretion steht aber die Glaubwürdigkeit der Kirche gegenüber und unsere Verantwortung, dass ein Täter nicht mehr in seinem alten Bereich oder mit Menschen arbeiten darf. Hier ist abzuwägen.
epd: In der gegenwärtigen Diskussion sind die Grenzen zwischen Missbrauch, Misshandlung und körperlicher Gewalt fließend. Was ist die juristische Definition von Missbrauch?
Sichelschmidt: Unterschieden werden juristisch zum Beispiel Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung einmal nach dem Alter der Opfer – also Kinder bis 14 Jahren, Jugendliche und Erwachsene – und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Darunter würden heute beispielsweise Erziehungsmaßnahmen fallen, die früher erlaubt waren – jedenfalls vom rechtlichen Standpunkt bei aller pädagogischen Fragwürdigkeit. Sexueller Missbrauch beginnt für uns dienstrechtlich bereits bei anzüglichen, übergriffigen Bemerkungen und reicht dann bis zum Geschlechtsverkehr. Besonders gravierend ist, wenn der Täter eine seelsorgerliche Beziehung ausgenutzt hat. Menschen, die sich an einen Pfarrer oder Diakon wenden, müssen die absolute Gewissheit haben, dass sie es mit einer integren Person zu tun haben, die auch das Verhältnis von Nähe und Distanz respektiert.
epd: Wann beginnen die kirchlichen Ermittlungen? Wie werden sie durchgeführt?
Sichelschmidt: Aktiv werden wir sofort, wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht. Um auch dem juristischen Grundsatz der Unschuldsvermutung gerecht zu werden, reichen bloße Gerüchte nicht aus, sondern es muss schon eine Tatsachengrundlage bestehen. Dann leitet der Landeskirchenrat das Disziplinarverfahren ein. Juristen aus der Dienstrechtsabteilung führen Ermittlungen durch und hören dabei das Opfer, den mutmaßlichen Täter und den Vorgesetzten an. In der Regel wird der Pfarrer bei Einleitung des Verfahrens von seinem Dienst suspendiert. Es kommt aber auch vor, dass Pfarrer selbst bis zur Klärung der Vorfälle um eine Suspendierung bitten. Die endgültige Entscheidung im Disziplinarverfahren trifft dann eine Disziplinarkammer, der auch ein Mitglied der Berufsgruppe des Beschuldigten angehört. Den Vorsitz dieses Kirchengerichts hat immer ein externer Jurist. Innerkirchliche Mauscheleien wären schon von daher nicht möglich. An den Spruch dieser Kammer sind wir dann gebunden.
epd: Welche Konsequenzen sieht das Dienstrecht vor?
Sichelschmidt: Je nach Schwere des Vergehens können die Maßnahmen bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen.
epd: Da die Fälle oft schon Jahrzehnte zurückliegen, sind die mutmaßlichen Täter schon lange im Rentenalter. Welchen Sinn hat da noch die Aufnahme eines Disziplinarverfahrens?
Sichelschmidt: Verjährung gibt es nur bei den einfachen Fällen. Bei schwerwiegenden Übergriffen bis hin zum missbräuchlichen Geschlechtsverkehr, die auch schon zur Tatzeit ein Disziplinarverfahren ausgelöst hätten, tritt disziplinarisch keine Verjährung ein. Wie die Beamten stehen die Pfarrer bis zu ihrem Lebensende in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ein Beamtenverhältnis kann deshalb bei entsprechender Schwere der Schuld zu jedem Alter beendet werden mit der Folge, dass der Täter statt der Pension nur noch die niedrigere gesetzliche Rente erhält. Außerdem können dem Täter, der ja Pfarrer auf Lebenszeit ist, die Rechte aus der Ordination aberkannt werden.
epd: Um Missbrauchsfälle aufzudecken und verfolgen zu können, wird in der Politik eine Aufhebung der Schweigepflicht für Ärzte diskutiert. Auch Pfarrer unterliegen der Schweigepflicht.
Sichelschmidt: Diese Diskussion ist verständlich. Trotzdem bin ich der festen Überzeugung, dass die Schweigepflicht der Pfarrer ein überragend hohes Gut ist. Daran darf nicht gerüttelt werden. Denn als Grundlage für Seelsorge muss diese Schweigepflicht, die durch das Grundgesetz und das Pfarrergesetz eindeutig geschützt ist, unbedingt gewahrt bleiben. Natürlich wird ein Pfarrer, dem sich im Seelsorge-Gespräch beispielsweise ein kirchlicher Mitarbeiter offenbart, auf diesen einwirken, dass er sich zu seiner Schuld bekennt oder entsprechende Hilfen für sich in Anspruch nimmt, um zumindest weitere Übergriffe auszuschließen.
epd: Sollte das Thema Missbrauch, beispielsweise die Prävention und die juristischen Aspekte, eine größere Rolle in der Pfarrerausbildung spielen?
Sichelschmidt: Das ist bereits Teil der Ausbildung im Predigerseminar. Sehr hilfreich sind Handreichungen, wie sie etwa die Jugendkammer für die kirchliche Jugendarbeit entwickelt hat. Wir arbeiten darüber hinaus intensiv an einem entsprechenden Leitfaden für die Pfarrer und Diakone.
epd: Vielen Dank für das Gespräch.
Interview: Achim Schmid / epd

