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EKD-Ratsvorsitzender: Regierung muss Berechnungen zu Hartz IV offenlegen

(c) Wikipedia (gemeinfrei)

Die Regierung könne sich darauf verlassen, dass die EKD erst nach einer Prüfung dieser Zahlen die neuen Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger abschließend bewerte, so der Ratsvorsitzende und rheinische Präses Nikolaus Schneider. "Schon jetzt allerdings missfällt es mir sehr, dass die Regierung das Bildungspaket für die Kinder noch nicht im Einzelnen beziffert hat. Alle anderen Ausgaben lassen sich offenbar bis auf den Cent berechnen. Was Kindern für Bildung konkret zusteht, aber nicht. Da bleibt es bei diffusen Ankündigungen", kritisierte Schneider.

Union und FDP hatten im Koalitionsausschuss am Sonntag entschieden, dass der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene im kommenden Jahr von 359 auf 364 Euro steigen soll. Die Regelsätze für Kinder von 215, 251 und 287 Euro im Monat bleiben unverändert. Die Kinder bekommen aber zusätzliche Sachleistungen für Bildung und Freizeit.

Es muss "ein Leben in Würde und Teilhabe" möglich sein

Schneider sagte, er sei "ziemlich verblüfft" gewesen, als er von der geplanten Erhöhung um fünf Euro erfahren habe. "Nach meinen Gesprächen mit Fachleuten aus der Diakonie hätte ich erwartet, dass die Summe höher ausfällt." Der Theologe bekräftigte, dass den Empfängern von Hartz-IV-Leistungen "ein Leben in Würde und Teilhabe" möglich sein müsse.

Schneider bezeichnete es ferner als "ziemlich kleinlich", Alkohol und Tabak aus dem Hartz-IV-Warenkorb zu streichen. Das sei Ausdruck des massiven finanziellen Drucks, unter dem Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) stehe.

Quelle: epd