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"Ein Sieg für die Menschenwürde"

(c) www.bayern-evangelisch.de

"Kinder sind die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, darum verdienen sie unsere höchste Aufmerksamkeit und Zuwendung", bekräftigte Landesbischof Friedrich. Der Münchner katholische Erzbischof Reinhard Marx nannte die Karlsruher Entscheidung im Hinblick auf Familien mit Kindern erfreulich.

Der bayerische Diakoniepräsident Ludwig Markert forderte den Gesetzgeber auf, aus Respekt vor den Betroffenen "zeitnah" konkrete Vorschläge zu erarbeiten. Außerdem müssten künftig auch ein warmes Schulessen, Nachhilfe oder Vereinsmitgliedschaften für Kinder vom Staat übernommen werden. Nur so könnten Kinder und Jugendliche wirklich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Ebenso reichten die derzeitigen Regelsätze für erwachsene Hartz-IV-Empfänger nicht aus, "gerade wenn wir die Vererbung des Hartz-IV-Status über Generationen verhindern wollen", so Markert.

"Haushalt nicht zu Lasten der Schwächsten gehen"

Die bayerische Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Sozialverband VdK Deutschland bezeichneten das Urteil als klaren Auftrag an die Bundesregierung, die Regelleistungen neu zu berechnen. Die Regelsätze müssten sich am tatsächlichen Bedarf der Menschen orientieren, erklärte der AWO-Vorsitzende Thomas Beyer. Der Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt schlug vor, zu prüfen, ob in teuren Ballungsräumen mit höheren Lebenshaltungskosten mehr Hilfen zum Unterhalt gezahlt werden können. Er nannte das Urteil einen "Sieg für die Menschenwürde".

Menschenwürde dürfe nicht unter Kostenvorbehalt stehen, Haushaltskonsolidierung nicht zu Lasten der Schwächsten gehen, fügte die VdK-Präsidentin Ulrike Mascher hinzu. Laut VdK lag die Zahl der Mißbrauchsfälle von Hartz-IV-Empfängern im vergangenen Jahr bei 1,9 Prozent. Es müsse damit Schluss sein, sie als Sozialschmarotzer zu diffamieren, erklärte Mascher.

"Die neue Armut ist Chancenarmut"

Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) stellte in ihrer Reaktion auf das Urteil klar, dass bei einer neuen Ermittlung vor allem die Bildungs- und Entwicklungschancen der betroffenen Kinder gewährleistet werden müssten. "Die neue Armut ist nicht mehr zuvörderst Verteilungsarmut sondern Chancen- und Perspektivenarmut", sagte sie.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und eine neue Berechnungsgrundlage gefordert. In der Urteilsbegründung hieß es, mit dem bisherigem Berechnungsverfahren könne nicht sichergestellt werden, dass mit den Sozialleistungen das Recht auf ein "menschenwürdiges Existenzminimum" gesichert werde. Das Verfahren bezog sich im Kern auf staatliche Leistungen für Kinder in Hartz-IV-Familien. Im Urteil beanstandete das Gericht darüber hinaus aber auch die übrigen Berechnungen von Hartz-IV-Leistungen.

(Quelle: epd)