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Bayerische Landeskirche lehnt Präimplantationsdiagnostik ab
Gott allein sei Herr über Leben und Tod, so Breit weiter. Menschen dürften sich niemals anmaßen, menschliches Leben zu selektieren und über Lebensrecht zu entscheiden. Das Leben sei ein Geschenk und kein Produkt, auf dessen optimale Fertigung es Anspruch gebe. Dass ein Fötus tatsächlich oder potenziell krank oder behindert sein könnte, sei rechtlich gesehen kein Grund für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.
Gleichzeitig mahnte Breit an, Menschen ernst zu nehmen, die Angst hätten, Krankheiten zu vererben. "Unsere Kirche und Diakonie stehen
Menschen mit solchen Sorgen zur Seite und bieten ihnen intensive Beratung und Begleitung; sie bieten auch umfassende Seelsorge an", erläuterte Breit. Betroffene Frauen und Männer bräuchten eine gute Beratung und Unterstützung bei ihrer persönlichen Entscheidung.
Bei der Präimplantationsdiagnostik werden Embryonen genetisch untersucht, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, bevor sie in den Mutterleib eingesetzt werden. Damit soll die Weitergabe von Erbkrankheiten verhindert werden. Mit der Diagnostik können aber auch das Geschlecht und weitere Merkmale von Embryonen festgestellt werden. Eine Neuregelung steht an, weil der Bundesgerichtshof im Juli das bisherige Verbot gekippt hatte.
Quelle: epd

