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Trotz Änderung des Personenstandsgesetzes: Standesamtliche Trauung weiterhin die Regel

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Nach evangelischem Verständnis hat der Trau-Gottesdienst keinen juristischen Charakter: Er wird gefeiert als Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung, in dem sich das Brautpaar vor Gott und der Gemeinde "lebenslange gegenseitige Liebe, Achtung, Fürsorge und Treue“ verspricht und die Gemeinde für die Eheleute Gottes Beistand und Segen erbittet, wie es in den "Leitlinien kirchlichen Lebens" der bayerischen Landeskirche heißt.

Obwohl die seit 1. Januar 2009 geltenden Änderungen zum Personenstandsgesetz vorsehen, dass eine kirchliche Trauung ohne standesamtlichen Nachweis geschlossen werden kann, geht die bayerische Landeskirche deshalb davon aus, dass wie bisher die standesamtliche Trauung der kirchlichen vorausgeht.

Katholiken müssen künftig für die kirchliche Trauung bei ihrer Gemeinde eine Unbedenklichkeitserklärung erbitten, das so genannte "Nihil obstat" (lateinisch "Es steht nichts im Wege"). Die Brautleute müssen darin ausdrücklich bestätigen, dass sie eine kirchliche Trauung erbitten "im Bewusstsein, dass dies keine rechtlichen Wirkungen im staatlichen Bereich entfaltet", heißt es in einer entsprechenden Ordnung für kirchliche Trauungen.

Insbesondere wird von ihnen das Versprechen erwartet, "alle Pflichten zu übernehmen und gewissenhaft zu erfüllen", so etwa die materielle Fürsorge füreinander und die Sorge um die gemeinsamen Kinder.
 
(Quelle: epd/eigene)