Pressemitteilung vom 18.12.2007
Erklärung zu den Empfehlungen der Bioethik-Kommission Bayern zur Novellierung des Stammzellgesetzes
von
Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung e.V.
und
Susanne Breit-Keßler, Oberkirchenrätin und Regionalbischöfin im Kirchenkreis München und Oberbayern
Bioethik-Kommission Bayern setzt fatales Signal in der Stammzelldebatte
Die Bayerische Ethik-Kommission hat in ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2007, an der die Unterzeichner dieser Erklärung nicht teilnehmen konnten, die Empfehlung ausgesprochen, die seit dem Jahre 2002 für die embryonale Stammzellforschung geltende Stichtagsregelung aufzugeben. Die Vorsitzende der Bioethik-Kommission, Frau Prof. Marion Kiechle, hat dazu mitgeteilt, die so votierenden Kommissionsmitglieder hätten sich bei ihrer Entscheidung „an der Intention des Gesetzgebers orientiert sowie an dem Grundrecht auf Forschungsfreiheit und dem medizinischen Potenzial, das mit dieser Forschung verbunden ist.“ Ferner erklärt sie: „Mit Blick auf künftige Entwicklungen sollte der Import und die Verwendung embryonaler Stammzellen auch zu Zwecken der Diagnose und Behandlung sowie Prävention von Krankheiten ermöglicht werden.“
Mit diesen und weiteren Empfehlungen beschreitet die Bioethik-Kommission Bayern unserer Meinung nach einen falschen Weg. Die Kommissionsmehrheit unterwirft sich einer Grundorientierung, die einseitig „Forschungsfreiheit“ und „medizinischem Potential“ das Wort redet, um damit die im Jahre 2002 durch die Stichtagsregelung (als Kompromiss) geschaffene Berücksichtigung ethischer Bedenken aufzugeben. Gegen einen derartigen Paradisgmenwechsel wenden sich die Unterzeichner mit Nachdruck und verweisen auf ihr Votum zur Stammzellforschung vom 10. Januar 2002. Es gilt bis heute: Die Frage nach dem Umgang mit embryonalen Stammzellen muss dem Gebot einer umfassenden staatlichen Schutzpflicht für Leben und Menschenwürde Rechnung tragen, wovon auch der in-vitro erzeugte Embryo erfasst ist. Dieses Grundverständnis hat zur Konsequenz, dass die von der Kommissionsmehrheit im Interesse eines einseitig liberalistischen Forschungs- und Freiheitsverständnisses geforderte Aufweichung der mit dem Stammzellgesetz festgelegten Schutzrechte nicht hingenommen werden kann.
Die Bioethik-Kommission Bayern hat nach unserer Auffassung mit ihrem Votum ein fatales Signal gesetzt.
München, 18. Dezember 2007
Susanne Breit-Keßler Robert Antretter

