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60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die UNO-Vollversammung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, an deren Entstehung der Ökumenische Rat der Kirchen maßgeblich beteiligt war. Auch verschiedene Erweiterungen – etwa die 1966 verabschiedeten Pakte über bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – sind von der ökumenischen Bewegung entscheidend vorangetrieben worden.
Doch zu Recht wird zum 60. Jubiläum beklagt, dass Menschenrechtsverletzungen selbst in Europa auf der Tagesordnung stehen – von anderen Teilen der Welt ganz zu schweigen. Damit die Menschenrechte kein abstraktes Konstrukt bleiben und wirklich allen Menschen zugute kommen, ist darum ein beständiges Eintreten für die globale Geltung notwendig. Dazu gehören einerseits die Information und Aufklärung über den schlichten Erklärungstext und die darauf basierenden Regelungen, andererseits aber auch die kritische Beobachtung ihrer Umsetzung. In Deutschland etwa bedeutet ein Eintreten für die Menschenrechte vor allem, für die Rechte von Asyl-Suchenden und Flüchtlingen einzustehen.
Eine wichtige Stütze dieser Menschenrechtsarbeit sind Kirchengemeinden, kirchliche Friedens-, Asyl- oder Menschenrechtsgruppen. Sie veranstalten an viele Orten Gottesdienste, Mahnwachen und andere Aktionen, um auf die Menschenrechtssituation in Deutschland und weltweit aufmerksam zu machen. Durch ihr Engagement tragen sie aber auch dazu bei, Hilfestellungen und dauerhafte Perspektiven für Asyl-Suchende und Migranten zu entwickeln.
Unterstützt werden sie dabei zum Beispiel vom Referat für Ökumene, Partnerschaften, Mission und Entwicklungsdienst der bayerischen Landeskirche.
Informationen und Materialien (auch für Gottesdienste und Veranstaltungen) zum Thema Menschenrechte erhalten Sie auch beim Menschenrechtsreferat der EKD.

