Kirchliche Bestattung: Fragen und Antworten
Zur Wahl der Pfarrerin/ des Pfarrers
Zur Wahl des Friedhofs
Kirchliche Bestattung für ungetaufte Kinder
Kirchliche Bestattung bei Suizid
Kirchliche Bestattung für Nichtmitglieder
Zur Wahl der Pfarrerin/ des Pfarrers
Normalerweise ist für die Bestattung und die Begleitung der Angehörigen der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde zuständig, in der der/die Verstorbene zuletzt Mitglied war. Wird für die Beerdigung jedoch ein anderer Pfarrer oder eine andere Pfarrerin gewünscht, muss dies der zuständigen Kirchengemeinde mitgeteilt und ein Abmeldeschein (Dimissoriale) eingeholt werden. Gleiches gilt für Mitglieder anderer christlicher Kirchen, die sich evangelisch beerdigen lassen wollen. Der Pfarrer oder die Pfarrerin muss dann entsprechend benachrichtigt werden.
Zur Wahl des Friedhofs
Wenn ein Verstorbener den Wunsch geäußert hat, an einem anderen Ort als auf dem Friedhof seines Hauptwohnsitzes beerdigt zu werden, steht diesem Wunsch von kirchlicher Seite nichts entgegen. Derartige Wünsche müssen allerdings mit der zuständigen Friedhofsverwaltung des gewünschten Friedhofs besprochen werden.
Kirchliche Bestattung für ungetaufte Kinder
Eltern von Kindern, die tot geboren werden oder sehr bald nach der Geburt ungetauft sterben, bedürfen besonderer Zuwendung und intensiver seelischer Begleitung. Ein nicht getauftes Kind kann selbstverständlich kirchlich bestattet werden. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden; inzwischen gibt es auf vielen Friedhöfen dafür auch eine besonders gestaltete Stätte.
Kirchliche Bestattung bei Suizid
Bis ins 20. Jahrhundert hinein lehnten viele Gemeinden eine kirchliche Beisetzung nach einer Selbsttötung ab. Menschen, die Suizid begangen hatten, durften nur außerhalb der Friedhofsmauern begraben werden. Heute besteht diese Regelung nicht mehr. Eine Selbsttötung ist keinesfalls ein Grund, den Gottesdienst zur Bestattung zu versagen. Die Kirche lehnt zwar die Selbsttötung ab, nicht aber den Menschen, der in diese Ausweglosigkeit geraten ist. Die Angehörigen haben ein Recht auf kirchlichen Beistand. Bitte sprechen Sie mit dem für Sie zuständigen Pfarramt.
Kirchliche Bestattung für Nichtmitglieder
Jedes Mitglied der evangelischen Kirche hat Anspruch auf eine kirchliche Trauerfeier. Wer allerdings aus der Kirche ausgetreten ist, gibt damit zu erkennen, kirchliche Handlungen für sich nicht zu wollen, auch keine kirchliche Begleitung im Falle des Todes. Die Trauerfeier muss daher von einem freien Redner durchgeführt werden, falls eine gewünscht ist. Die Kosten für eine solche Feier werden von den Angehörigen des Verstorbenen übernommen. Eine kirchliche Bestattung für Ausgetretene ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Wenn die evangelischen Angehörigen eine kirchliche Bestattung wünschen und wichtige seelsorgerliche Gründe dafür sprechen, kann auch ein Nichtmitglied kirchlich bestattet werden. Allerdings darf dies nicht dem zu Lebzeiten geäußerten Wunsch des Toten widersprechen. Die Angehörigen sollten sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Pfarramt wenden. Der Pfarrer oder die Pfarrerin berät sich in solchen Fälle mit dem Kirchenvorstand der Gemeinde und entscheidet, ob eine kirchliche Bestattung stattfinden kann.



