Kirchenmusik als Beruf

Kirchenmusiker an der OrgelKirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen sind für die Musik in den Kirchengemeinden verantwortlich. Ihre Tätigkeit umfasst die musikalische Gestaltung der Sonntags- und Festgottesdienste, der Taufen, Hochzeiten und Bestattungen innerhalb der Gemeinde. Auch die Leitung der meisten kirchlichen Chöre und Instrumentalgruppen liegt in den Händen von Kirchenmusikern und Kirchenmusikerinnen. Die Berufskirchenmusiker bzw. Berufskirchenmusikerinnen leisten durch regelmäßige Kirchenkonzerte einen hoch geschätzten Beitrag zum örtlichen und regionalen Kulturleben.

Ausbildung

Hauptamtliche A- und B-Kirchenmusikstellen finden sich an Kirchen, die für die Pflege der Kirchenmusik besonders wichtig sind. „B“ bezeichnet die hauptamtliche Normalstelle mit einem vielseitigen Tätigkeitsprofil. Die A-Stellen hingegen haben Zentral- und Sonderfunktionen für eine ganze Region und konzentrieren sich auf spezielle künstlerische Aufgaben der Kirchenmusik. Mehr Informationen zu Tätigkeit und Anforderungsprofil im Beruf Kirchenmusik finden Sie hier.
Das Hauptfach Evangelische Kirchenmusik kann in Deutschland an den staatlichen Hochschulen für Musik oder an den kirchlichen Hochschulen für Kirchenmusik studiert werden. Den Abschluss bildet der akademische Grad „Diplom-Kirchenmusiker“ bzw. „Diplom-Kirchenmusikerin“. Voraussetzung für die Aufnahme des Hochschulstudiums ist die Allgemeine Hochschulreife, sowie eine bestandene Eignungsprüfung. Landeskirchlich empfohlene bayerische Hochschulen sind die Hochschule für evangelische Kirchenmusik Bayreuth und die Hochschule für Musik und Theater in München.

Anstellung und Aufstiegsmöglichkeiten

Die Stellen werden im Bereich der Kirchenmusik durch öffentliche Ausschreibung, Bewerbung, Auswahl und persönliche musikalische Vorstellung vergeben. Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen sind kirchliche Angestellte und werden nach BAT bzw. dem neuen TV-L vergütet.
Eine Karriere im Sinne einer geordneten Laufbahn gibt es bei Kirchenmusikern und Kirchenmusikerinnen nicht. Jedoch können freiwillige Stellenwechsel eine berufliche Weiterentwicklung ermöglichen. Der Titel „Kirchenmusikdirektor/in“ wird in Bayern durch den Landeskirchenrat für hervorragende Verdienste in der Kirchenmusik persönlich verliehen. Mehr zu Anstellung und Aufstiegsmöglichkeiten finden Sie hier.