Fragen rund um die Konfirmation

Konfirmanden bei der Einsegnung im GottesdienstBevor Sie Ihr Kind zum Konfirmationsunterricht anmelden, haben Sie vielleicht einige Frage zu dessen Organisation und Ablauf. Da die Durchführung des Unterrichts grundsätzlich von den einzelnen Kirchengemeinden selbst geregelt wird, können wir hier sicher nicht alle Details klären. Einige grundsätzliche Fragen versuchen wir dennoch zu beantworten.

In welchem Alter kann ich mein Kind zum Konfirmantionsunterricht anmelden?

Wo melde ich mein Kind zum Unterricht an?

Wir sind als Eltern nicht Mitglied in der Evangelischen Kirche. Kann unser Kind trotzdem konfirmiert werden?

Was lernt mein Kind im Konfirmationsunterricht?

Kostet der Unterricht etwas?

Über welchen Zeitraum findet der Unterricht statt?

Ist der Unterricht auch in einem anderen Pfarrbezirk möglich?

Wie oft muss mein Kind während der Zeit des Konfirmationsunterrichtes den Gottesdienst besuchen?

Unser Kind ist nicht getauft. Kann / Muss es trotzdem konfirmiert werden?

Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Endet das Patenamt mit der Konfirmation?

Ist eine Konfirmation auch als Erwachsener möglich?

 

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In welchem Alter kann ich mein Kind zum Konfirmantionsunterricht anmelden?

In der Regel werden die Kinder zum Unterricht angemeldet, wenn sie in die 7. Klasse kommen. Sie sollten zur Konfirmation 14 Jahre alt sein. Der Unterricht beginnt jeweils nach den Sommerferien, meist zusammen mit dem Schulanfang.

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Wo melde ich mein Kind zum Unterricht an?

Sie melden ihr Kind im Gemeindebüro an. Viele Kirchengemeinden veröffentlichen im Gemeindebrief, teilweise auch per Rundbrief die Daten zur Anmeldung, meist vor den Sommerferien. Bei der Anmeldung oder auf einem Elternabend erfahren Sie dann auch weitere Einzelheiten zum Ablauf des Konfirmationsunterrichtes (Dauer, Termine usw.)

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Wir sind als Eltern nicht Mitglied in der Evangelischen Kirche. Kann unser Kind trotzdem konfirmiert werden?

Ja, die Konfirmation ist möglich.

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Was lernt mein Kind im Konfirmationsunterricht?

Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage im Auftrag Jesu Christi: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum geht hin und macht zu Jüngern alle Völker: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." (Matthäusevangelium, Kapitel 28). Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen also, ganz allgemein gesagt, vertraut werden mit dem kirchlichen Leben in Gottesdienst und Alltag, besonders aber mit der biblischen Botschaft. Sie sollen erfahren, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben.

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Kostet der Unterricht etwas?

Nein, der Unterricht ist grundsätzlich kostenfrei. Sofern Konfirmandenfreizeiten oder Ausflüge stattfinden, wird meist um eine Eigenbeteiligung gebeten.

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Über welchen Zeitraum findet der Unterricht statt?

Der Konfirmationsunterricht ist nicht einheitlich geregelt. Wann man sich trifft, wie oft und wie lange, kann von Gemeinde zu Gemeinde sehr verschieden sein. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde nach dem genauen Ablauf. (-> Zur Gemeindesuche in Bayern)

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Ist der Unterricht auch in einem anderen Pfarrbezirk möglich?

In der Regel schon. Wenn Sie gute Gründe dafür haben, dass Ihr Kind in einem anderen Pfarrbezirk oder einer andere Gemeinde zum Unterricht geht, so fragen Sie bitte den dann zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin.

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Wie oft muss mein Kind während der Zeit des Konfirmationsunterrichtes den Gottesdienst besuchen?

Als Christ oder Christin gehört man zu einer Gemeinde: zur christlichen Gemeinschaft. Und eine wichtige Veranstaltung dieser Gemeinschaft ist der wöchentliche Gottesdienst. Ihn kennen zu lernen, gehört deshalb zum Christsein dazu. Wie oft der Gottesdienst während der zeit als Konfirmandin / Konfirmand besucht werden soll oder muss, legt allerdings jede Gemeinde anders fest. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde nach den genauen "Regeln". (-> Zur Gemeindesuche in Bayern)

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Unser Kind ist nicht getauft. Kann / Muss es trotzdem konfirmiert werden?

Ihr Kind kann am Konfirmationsunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist eigentlich die Bestätigung der Taufe. Wenn Ihr Kind nicht getauft ist, wird es in der Regel am Ende des Konfirmationsunterrichts getauf. Die Konfirmation als Bestätigung dieser Taufe ist dann eigentlich nicht mehr notwendig: Ihr Kind hat ja schon selber "Ja" zur Taufe gesagt. In der Praxis wird dieser Fall allerdings meist so gehandhabt, dass ungetaufte Konfirmandinnen und Konfirmanden kurz vor der Konfirmation getauft werden, damit sie wie alle anderen aus ihrer Gruppe an dem festlichen Gottesdienst teilnehmen können.

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Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmationsunterricht gleich.

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Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn es erlaubt ist, wird meist darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht oft die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder (etwa zusammen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin) zu machen.

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Endet das Patenamt mit der Konfirmation?

Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist natürlich schön, wenn die Kontakte zwischen Paten / Patin und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!

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Ist eine Konfirmation auch als Erwachsener möglich?

Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Als Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Wie diese im Einzelnen aussieht, erfragen Sie bitte bei Ihrer Kirchengemeinde.

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