Fötengräber
Trauer braucht Orte, an denen sie sich langsam in liebendes Gedenken wandeln kann. Dazu gibt es neben einem Einzelgrab auf vielen Friedhöfen Bayerns Fötengräber – Stätten der Ruhe und der Erinnerung an Kinder, die nicht leben durften oder deren Eltern sich nicht für sie entscheiden konnten. Im neuen Bestattungsgesetz von 2006 ist gesetzlich gesichert, dass auch Föten mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm auf einem Gräberfeld beigesetzt werden müssen - aus Respekt vor der Würde des kleinen menschlichen Lebens und aus Sensibilität für die Trauer der Eltern. Die Regelung der Beisetzung variiert von Ort zu Ort: Mancherorts erfolgt die Bestattung der Föten öffentlich, auf anderen Friedhöfen in aller Stille durch die Friedhofsverwaltung. In beiden Fällen finden für die Angehörigen früh verstorbener Kinder regelmäßige Gedenk- und Trauerfeiern am Grab statt. Hier können betroffene Mütter, Väter und Großeltern gemeinsam von ihren Kindern Abschied nehmen.
Eine Liste der Gräberfelder in Bayern finden Sie hier.



