Die Jahreslosung
Seit 1934 gibt es in der evangelischen Kirche den Brauch, eine Jahreslosung als biblischen Leitvers über jedes neue Jahr zu stellen. Ursprünglich ging die Jahreslosung auf die Initiative evangelischer Verbände zurück, doch seit 1969 wird sie in ökumenischer Gemeinschaft für den gesamten deutschsprachigen Bereich bestimmt. Dazu schlagen die Mitglieder der "Ökumenischen Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen" jeweils vier Jahre im Voraus Bibelverse aus dem Bibelleseplan des betreffenden Jahres vor, aus denen dann in einem längeren Prozess die Jahreslosung ausgewählt wird.
Jahreslosung 2011
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. Römer 12,21
In seinem "Wort zum Jahreswechsel" stellt sich Dr. Johannes Friedrich der aktuellen Jahreslosung für das neue Jahr zunächst ansatzweise kritisch gegenüber. Gute Vorsätze würden generell die Gefahr in sich bergen, "dass die alte, schlechte Angewohnheit nach einer kurzen Zeit einen mit umso größerer Macht überkommt und man danach umso mehr in den alten Gewohnheiten verhaftet ist als zuvor", so der Landesbischof.
Insofern schiene die Jahreslosung "ziemlich an der Realität vorbeizugehen". Oder doch nicht? Wer Friedrichs Wort zum Jahreswechsel aufmerksam liest, erfährt, wie man andere zum Nachdenken bringen kann, ohne sich selbst in Groll zu verstricken. Wie man mit einem ruhigen "Nein" Klarheit schafft. Wie man mit einem Lächeln die Angespanntheit anderer lockert. Wie man gelassen Grenzen setzt, ohne sich dabei von sich selbst zu entfremden. Und woher wir die Kraft dafür nehmen können, Böses tatsächlich mit Gutem zu überwinden...
Um das Wort komplette "Wort zum Jahreswechsel" nachzulesen, klicken Sie bitte hier.
"Böses nicht ebenfalls böse zu beantworten, sondern mit dem Gut des demokraktischen Rechts zu überwinden, ist segensreich", erläuterte die Münchner Regionalbischöfin und ständige Vertreterin des Landesbischofs, Susanne Breit-Keßler. Ihre Neujahrspredigt im Berliner Dom können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen zur Jahreslosung finden Sie hier.


