Wer unterrichtet Religion an öffentlichen Schulen?

Unter den Lehrkräften, die an bayerischen Schulen evangelische Religion unterrichten, sind etwa 3.000 Pfarrerinnen und Pfarrer, zu deren Aufgaben auch die Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen gehört. Außerdem unterrichten fast alle der  rund 1.000 Religionspädaginnen und –pädagogen sowie Katechetinnen und Katecheten Religion.

Des Weiteren gibt es zahlreiche Lehrkräfte für den evangelischen Religionsunterricht, die nicht in einem kirchlichen Dienstverhältnis stehen. Sie benötigen für die Aufnahme ihres Dienstes eine kirchliche Bevollmächtigung (Vocatio). Während für die Zeit der Lehrerausbildung eine befristete Vocatio erteilt wird, erhält der Religionslehrer bzw. die Religionslehrerin nach Abschluss der Ausbildung zum Lehramt mit der Lehrbefähigung im Fach Evangelische Religionslehre eine endgültige Vocatio vom Landeskirchenrat, die in der Regel im Rahmen eines Gottesdienstes verliehen wird. Zurzeit erteilt der Landeskirchenrat etwa 200 Bevollmächtigungen pro Jahr.

Schulgebäude

Wer an einer bayerischen Schule Religion unterrichtet, hat eine fundierte wissenschaftliche und unterrichtspraktische Ausbildung absolviert. Nach einem Theologiestudium an der Universität können etwa Pfarrer und Fachlehrer für Religion an allen Schularten Religion unterrichten. Religionspädagogen werden in Bayern an der Evangelischen Fachhochschule in Nürnberg ausgebildet. Mit ihren Fähigkeiten werden sie an Grund-, Haupt-, Förderschulen und Berufsschulen gebraucht. Religionspädagogen sind zudem oft auch in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Erwachsenenbildung beschäftigt.

Auch Personen, die keine akademische Vorbildung haben, können nach einem erfolgreich absolvierten Grundkurs für Katecheten und Katechetinnen am Religionspädagogischen Zentrum in Heilsbronn Religionsunterricht in Grund-, Haupt- und Förderschulen erteilen. Als authentische Vertreter ihrer Religion an einer Schule ist jedoch immer die Nähe der Religionslehrer zur evangelischen Kirche vorausgesetzt.

Jeder Dekanatsbezirk hat eine Schulbeauftragte bzw. einen Schulbeauftragten, die in den einzelnen Dekanaten für die Planung des Religionsunterricht verantwortlich sind. Ihre Aufgabe ist auch das Konfliktmanagement. Der Schulbeauftragte vertritt den Dekan ständig in allen Fragen des schulischen und kirchlichen Religionsunterrichts. Er hält den Kontakt zu den Schulen im Bereich des Dekanats und ist für die Einteilung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der kirchlichen Lehrkräfte für den Religionsunterricht verantwortlich. Er berät, erstellt die Beurteilung für kirchliche Lehrkräfte und ist Mitglied der Schulbeauftragtenkonferenz der bayerischen Landeskirche. Auch Eltern können sich mit Fragen jederzeit an ihn wenden.

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