Unterstützung durch die Pflegeversicherung?
Haben Alzheimer-Kranke einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?
Ob und wieviel die Pflegeversicherung zahlt, hängt von dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab und wird von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgestellt. Für die Einstufung in die Pflegestufen I, II oder III ist nicht die Diagnose entscheidend, sondern der Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Meist ist es hilfreich, den Pflegeaufwand gegenüber den Gutachtern mit einem Pflegetagebuch zu dokumentieren. Das Pflegeleistungs-Ergänzungs- Gesetz sieht seit 2002 für bereits eingestufte Versicherte zusätzliche Leistungen von 460,- EURO pro Jahr vor. Über diese Leistungen können unter anderem „niederschwellige“ Angebote wie Einsatz von Helferinnen und Helfern sowie der Besuch von Betreuungsgruppen finanziert werden. Ausführliche Informationen enthält der „Leitfaden zur Pflegeversicherung“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.



