Stellung der Frau im Islam

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Drei junge Muslimas in traditioneller Kleidung.Es wird oft darüber debattiert, ob die Frau im Islam besonders benachteiligt oder hervorgehoben sei. Blickt man in der Geschichte des "christlichen Abendlands" zurück, entdeckt man ähnliche Vorstellungen über die Rolle der Frau wie im islamischen Kulturkreis.

Nach der Lehre des Islam sind Mann und Frau vor Gott gleichberechtigt und gleichwertig. Beide haben in religiöser Hinsicht die selben Rechte und Pflichten. Allerdings gibt es im diesseitigen Leben für Mann und Frau unterschiedliche Rollen und Pflichten.

In der 4. Sure des Koran sind einige Rechte und Pflichten für beide festgelegt:

  • Demnach erbt eine Frau nur halb so viel wie ein Mann. In der Auslegung wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Frau ihren Besitz ganz für sich verwenden darf, während ein Mann mit seinem Besitz die gesamte Familie versorgen muss.
  • Die Frau ist in gewisser Weise immer einem Mann untergeordnet, erst ihrem Vater, dann ihrem Ehemann, ersatzweise einem Onkel oder Bruder, der allerdings zu ihrer Versorgung und ihrem Schutz verpflichtet ist.
  • Der Mann darf seine Frau im Falle gröbster Verletzungen des islamischen Rechts "züchtigen": Gelehrte verweisen hier aber auf Mohammed, der dieses "Schlagen" durch das Streicheln mit einer Feder demonstrierte.

Der Koran erlaubt die Mehrehe, denn ein Mann darf bis zu vier Frauen heiraten. Er übernimmt damit die Verpflichtung, seine Frauen zu schützen und zu versorgen. Viele Staaten haben aber inzwischen die Einehe gesetzlich eingeführt. In der islamischen Welt leben schätzungsweise 95% der Muslime in Einehe.

Nach islamischem Recht gehören Kinder grundsätzlich Gott. Solange die Ehe besteht, haben beide Eltern das Sorgerecht. Wenn der Vater stirbt, geht das Sorgerecht auf den nächsten männlichen Verwandten über.

Eine mit einem Muslim verheiratete christliche Frau - Mohammed selbst hatte auch eine Christin zur Frau - darf ihren Glauben weiterhin praktizieren. Ihre Kinder müssen allerdings Muslime werden. Auch hat sie keinen Anspruch auf das Erbe ihres Mannes, umgekehrt hat auch der Mann keinen Anspruch. Nach herkömmlicher islamischer Rechtsauffassung ist es einer Muslima untersagt, einen Andersgläubigen zu heiraten.

Nach islamischer Vorstellung beruht die Ehre einer Familie auf der Ehre der Frau. Daher muss diese mit allen Mitteln geschützt werden. Auch wenn die Ehre der Frau ohne ihre Schuld verletzt wurde, kann dies geahndet werden.
Selbstverständlich soll eine Frau jungfräulich in die Ehe gehen. Entdeckt ein Mann nachträglich, dass seine Frau bei der Hochzeit keine Jungfrau war, so kann er die Scheidung verlangen.

Liberale Muslime sehen in den Regelungen bezüglich der Stellung der Frau eine zeitgebundene Einengung des Islam, deren Regelungen es in die Moderne zu übersetzen gilt.