Härtefallkommission des Landes Bayern
§ 23a Aufenthaltsgesetz ermöglicht bei Ausländerinnen und Ausländern ohne Aufenthaltsrecht abweichend von den allgemeinen Regelungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit der Ausländerin oder des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Die Härtefallkommission des Landes Bayern prüft dies nach Maßgabe des Aufenthaltsgesetzes und der Härtefallkommissionsverordnung (HFKomV).
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern machte sich für die Einführung der Härtefallkommission stark (Gemeinsamen Stellungnahme von Kirche und Diakonie im September 2004). Mit dem Start der Härtefallkommission im September 2006 stellt die bayerische Landeskirche einen Vertreter.
Merkblatt zur Härtefallkommission als PDF-Datei


