Kirchen im Gespräch: Evangelisch-reformierte Kirche
Die Beziehungen der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Geschichtliche Entwicklung
a) Anfänge
Die kleine Minderheit der Reformierten in Bayern (15.000 Mitglieder in 14 Gemeinden gegenüber 2,75 Millionen Gemeindeglieder in 1.537 Gemeinden) hat eine wechselvolle Geschichte mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche erlebt und auch erlitten.
Reformierte Einflüsse gab es weniger in Altbayern als in Schwaben und Franken. Seit 1559 bestehen im Allgäu zwei reformierte Gemeinden und wer in diesen volkskirchlich strukturierten Gemeinden als ‚Evangelischer' zählt, wird - ein Unikum in Bayern - automatisch der Evangelisch-reformierten Kirche zugerechnet. Die Oberpfalz wurde ursprünglich durch den Übertritt des Heidelberger Kurfürsten Friedrich III reformiert. Nach deren Rekatholisierung entstand die heute zahlenmäßig größte und einflußreichste Gemeinde in Nürnberg (1999 ca. 2.000 Gemeindeglieder und Sitz des Präses des Moderamens). Die lutherische Stadtregierung verwehrte den Reformierten über 150 Jahre - bis 1800 - das Recht auf freie Religionsausübung. Durch die Flucht- und Wanderungsbewegung der Hugenotten entstanden im frühen 18. Jahrhundert im nördlichen Bayern/Franken Gemeinden reformierter Exulanten in Städten wie Bayreuth, Erlangen und Schwabach. In der Hauptstadt München entstanden Gemeinden erst 1926 und 1969.
b) Der Kampf nach Anerkennung und Selbständigkeit:
Rechtlich hat die Evangelisch-Lutherische Kirche bis ins 19. Jahrhundert versucht, die Anerkennung der reformierten Gemeinden seitens der weltlichen Obrigkeit zu verhindern, besonders deren Wunsch, nach reformiertem Kirchenverständnis eine Synode als Kirchenleitung zu etablieren.
Der Aufschwung des Neuluthertums durch die Erweckungsbewegung Anfang des 19. Jahrhunderts führte zu einer Verschärfung der Atmosphäre, dem sich die Reformierten mit ihrer Forderung nach einem eigenen Lehrstuhl für Reformierte Theologie und einer Synode zur Regelung der kirchlichen Angelegenheiten widersetzten. Beides wurde ihnen 1847 vom bayerischen König gewährt Nach politischen Umwälzungen 1848/49 gab es die Evangelisch-reformierte Kirche als dritte Landeskirche in Bayern, die allerdings bis 1918 dem protestantischen (lutherischen) Kirchenregiment in München unterstellt war.
c) Selbständigkeit und bindende Abkommen im finanziellen Bereich:
1922 stimmen beide Kirchen einem Abkommen zu, in dem die Evangelisch-reformierte Kirche die volle innerkirchliche Selbständigkeit zuerkannt wird, sie aber in Finanzangelegenheiten dem Staat gegenüber von dem Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenrat vertreten wird.
Die Evangelisch-reformierte Kirche überträgt seitdem das ihr zustehende Recht auf selbständige Erhebung an Kirchensteuern auf die Evangelisch-Lutherische Kirche. Diese lässt seither 0.50% des Gesamsteueraufkommens der Evangelisch-reformierten Kirche zukommen, das heißt: die Besoldung der reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer wird vom lutherischen Kirchenamt wahrgenommen.
d) Verbindungen der Evangelisch-reformierte Kirche über Bayern hinaus:
1931 tritt sie dem Bund reformierter Kirchen in Deutschland bei, ab 1949 sucht sie nach weitergehender Integration innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD).
In den 80er Jahren tritt sie in Unionsverhandlungen mit der Evangelisch-reformierten Kirche Nordwestdeutschlands, deren Kirchenamt sich im fast 1000 km entfernten Leer befindet und in ganz Deutschland vertreten ist.
1988 entsteht mit einer neuen Kirchenordnung die Synode Evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland, die bayerische Kirche ist der Synodalverband XI der Evangelisch-reformierten Kirche.


