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Gentechnik am Menschen

 

Stufe 1: Behandlung mit gentechnisch hergestellten Medikamenten

Fallbeispiel: Insulin
Ethische Bewertung: Unbedenklich

Für die gentechnische Herstellung von einzelnen Medikamente wie z.B. Insulin ist eine genetische Veränderung von Bakterien oder Hefezellen notwendig. Die gentechnische Veränderung an dieser Form nicht-menschlicher Lebewesen ist kein Problem einer medizinethischen und auf den Menschen bezogenen Betrachtung. Die Behandlung mit solchen Medikamenten wird als ethisch unbedenklich eingestuft, sofern sie unter den gleichen Voraussetzungen geschieht wie eine Therapie mit herkömmlichen Medikamenten und infolgedessen den genannten Kriterien nicht widerspricht.

Selbstverständlich müssen auch gentechnisch hergestellte Medikamente klinisch erprobt und nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen werden. Sofern der Arzt diese Medikamente unter Berücksichtigung seiner Aufklärungspflicht und mit dem Einverständnis des Patienten zur Behandlung einer Krankheit verschreibt oder selbst anwendet, spricht also aus ethischer Perspektive nichts dagegen.


Stufe 2: Somatische Gentherapie zur Behandlung genetischer Erkrankungen

Fallbeispiel: Mukoviszidose (Cystische Fibrose), eine schwere Lungenkrankheit
Ethische Bewertung: Als Heilversuch ethisch vertretbar

Die zweite Stufe des Eskalationsmodells bildet die derzeit in der Entwicklung befindliche somatische Gentherapie, bei der von einem genetischen Fehler betroffene Körperzellen oder Organe mit intakten Genen ausgestattet werden sollen. Somatisch nennt man diese Form der Therapie deshalb, weil nur Körperzellen (somatische Zellen) des Patienten mit einem therapeutischen Gen ausgestattet werden sollen, nicht aber Zellen der Keimbahn.

Die "Eingriffstiefe" einer solchen Behandlung ist größer als bei der ersten Stufe. Es handelt sich in der Zielsetzung um einen irreversiblen Eingriff. Das genetische Materials wird am Menschen angewendet und nicht an anderen Lebewesen. Ein solcher Eingriff lässt sich derzeit sogar ohne schon verfügbaren Nachweis ihrer Wirksamkeit ethisch als Heilversuch rechtfertigen, wenn er potentiell der Heilung oder Linderung einer Krankheit dient, die anders nicht zu behandeln ist.

Hierbei muss allerdings gewährleistet sein, dass der Eingriff nach Aufklärung und Zustimmung des Patienten erfolgt, der Menschenwürde folglich nicht widerspricht, und dem Prinzip der Öffentlichkeit der Wissenschaft entspricht, d.h. die Anwendung der Therapie etwa von einer Ethik-Kommission als verantwortbar eingestuft wurde.

Einschränkung: Diese ethische Beurteilung ist jedoch nicht auf die zwar unbeabsichtigte, aber denkbare genetische Veränderung der Keimzellen übertragbar.


Stufe 3 - Somatische Gentherapie an Ungeborenen

Fallbeispiel: Mukoviszidose (Cystische Fibrose)
Ethische Bewertung: Mit Einschränkungen vertretbar

In den USA wird bereits im Tierexperiment getestet, ob eine solche somatische Gentherapie möglicherweise bereits am Ungeborenen durchgeführt werden kann. Diese als dritte Stufe des Eskalationsmodells geltende Therapieform könnte unter Umständen helfen, genetische Defekte, die zu Missbildungen führen, so frühzeitig zu behandeln, dass ihre Ausbildung verhindert wird.

Zu berücksichtigen ist bei der ethischen Bewertung einer solchen Behandlungsform jedoch, dass die Möglichkeit einer unbeabsichtigten Keimzellveränderung beim Ungeborenen zumindest zu einem sehr frühen Behandlungszeitpunkt noch größer ist als bei somatischer Gentherapie nach der Geburt. Dies ist dann der Fall, wenn nämlich noch nicht festgelegt ist, zu welchen Zellarten sich die einzelnen Zellen des Embryos entwickeln werden.

Die Gentherapie am Ungeborenen erscheint damit ebenfalls nur dann ethisch vertretbar, wenn Veränderungen der Keimbahn ausgeschlossen sind. Sie könnte jedoch Entscheidungsspielräume erweitern und zum Schutz ungeborenen Lebens beitragen, wenn sie sich zu einer sicheren Therapiemöglichkeit für genetische Fehlbildungen oder Erkrankungen entwickelt, bei denen heutzutage eine Schwangerschaft häufig unterbrochen wird, beziehungsweise deren Behandlung nach der Geburt wesentlich komplizierter ist.


Stufen 4 bis 7 - Genetische Eingriffe an Keimzellen

Die Stufen vier bis sieben des Eskalationsmodells betreffen beabsichtigte genetische Eingriffe an Keimzellen, die mit unterschiedlichen Zielsetzungen durchgeführt werden könnten. Sie sind in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes verboten. Doch böten sie die Möglichkeit, Erbkrankheiten, die in einer Familie in jeder Generation immer wieder auftreten, endgültig zu besiegen, da die Korrektur auch an die Nachkommen vererbt würde. Aus diesem Grund fragen betroffene Familien zunehmend nach der ethischen Begründung, die zum Verbot der Keimbahntherapie herangezogen wird.


Stufe 4 - Verhinderung von Erbkrankheiten (Keimbahntherapie)

Fallbeispiele: Mukoviszidose, Chorea Huntington
Ethische Bewertung: Nicht zu rechtfertigen, da eine weniger risikoreiche Methode existiert

Keimbahntherapie - was ist das?
Unter Keimbahntherapie versteht man alle Verfahren, die zu einer permanenten Veränderung des Erbgutes der Keimzellen oder ihrer Vorläufer dienen. Damit werden die Veränderungen des Erbguts auf alle künftigen Generationen übertragen.

Verlockende Aussichten
Zunächst erscheint die durch Keimbahntherapie eventuell mögliche Verhinderung von Erbkrankheiten für zukünftige Generationen ein zumindest aus medizinischer Sicht wünschenswertes Ziel. Doch erläutern die fünf Wissenschaftler in ihrem Modell, dass bereits der Weg zu einer Entwicklung der Keimbahntherapie ethisch nicht zu rechtfertigen ist.

Problem der Übertragbarkeit vom Tier auf den Mensch
Bei Tieren existieren heutzutage bereits Methoden, mit denen Keimzellen genetisch verändert werden können. Diese Methoden müssten auf den Menschen übertragen werden, wollte man die Keimbahntherapie als neue Behandlungsform zulassen. Aus naturwissenschaftlicher Sicht besteht hierbei zunächst schon die Schwierigkeit, dass es kaum praktikabel sein dürfte, genügend weibliche Eizellen zu gewinnen, an denen die Technik der genetischen Veränderung geübt werden könnte. Denn selbst nach hormoneller Behandlung reifen bei der Frau maximal vier bis sechs Eizellen heran. Um zu einer zufriedenstellenden Erfolgsrate zu gelangen, müsste die Technik jedoch an unabschätzbar vielen Eizellen erprobt werden. Diesem naturwissenschaftlichen, aber vielleicht eines Tages lösbaren Problem steht ein entscheidenderes ethisches Problem gegenüber: es würde sich bei den Versuchen zur Etablierung der Technik um eine "verbrauchende Embryonenforschung" handeln. Die verwendeten, bereits befruchteten Eizellen würden im Dienste der Forschung verbraucht, obwohl sie zu individuellen Menschen heranwachsen könnten. Menschliche Lebewesen ausschließlich als Mittel zum Zweck einzusetzen, widerspricht jedoch dem Prinzip der Menschenwürde.

Moralischer Konflikt im Dorf "Welt"
Die Entwicklung der Keimbahntherapie ist dem Eskalationsmodell zufolge zurecht vom deutschen Gesetzgeber verboten, sie entspricht folglich auch nicht der gebotenen Öffentlichkeit der wissenschaftlichen Forschung.

Wäre die Technik der Keimbahntherapie aber aufgrund der Forschung in anderen Ländern eines Tages trotz der benannten technischen Schwierigkeiten verfügbar, so stellte sich die Frage, ob eine Therapie, die unter Einsatz nach hiesiger Einschätzung nicht zu vertretender Mittel entwickelt worden ist, hierzulande angewendet werden dürfte. Dieser moralische Konflikt ist aber kennzeichnend für eine Reihe anderer medizinischer Entwicklungen wie etwa der Reproduktionsmedizin, die dennoch Anwendung finden.

Anwendung riskant
Vernachlässigt man dieses Dilemma, so ist die Anwendung der Keimbahntherapie auf ihre Verträglichkeit mit den Kriterien der ethischen Urteilsbildung zu untersuchen. Dem Eskalationsmodell zufolge, ist die Zielsetzung, einen genetischen Defekt bereits an der Keimzelle zu korrigieren, durchaus mit dem Auftrag, Krankheit zu heilen, zu lindern oder zu verhindern, zu vereinbaren. Ebenso ist dem Kriterium der Menschenwürde Genüge getan, wenn die Eltern ihre stellvertretende Zustimmung zu dem Eingriff gegeben haben. Dennoch sprechen gute Gründe gegen eine Anwendung der Keimbahntherapie. Aus den Erfahrungen mit der genetischen Veränderung von Keimzellen bei Tieren lässt sich ableiten, dass auch bei menschlichen Keimzellen immer nur ein gewisser Prozentsatz das therapeutische Erbgut in gewünschter Weise aufnehmen würde. Selbst wenn mit menschlichen Keimzellen eine Erfolgsrate von 90 Prozent erreicht würde, müssten mittels einer Präimplantationsdiagnostik diejenigen herausgesucht werden, bei denen der Eingriff geglückt ist, zumal die Integration des therapeutischen Erbguts im schlimmsten Fall auch andere Gene zerstören könnte. Embryonen, bei denen der Eingriff missglückt wäre, müssten verworfen werden. Wenn die Keimbahntherapie also nicht ohne anschließende Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden könnte, so stellt sich die Frage, warum sie überhaupt durchgeführt werden sollte, denn auch eine Präimplantationsdiagnostik an künstlich gezeugten Embryonen allein kann in fast allen genetischen Konstellationen der Eltern zu Nachwuchs ohne den betreffenden Erbdefekt verhelfen. Bis auf ganz wenige Ausnahmefälle, etwa wenn beide Genkopien eines der Elternteile von einem dominanten Defekt betroffen wären, würde also gar keine Keimbahntherapie benötigt. Nach dem Eskalationsmodell ist es mit dem ärztlichen Berufsethos nicht zu vereinbaren, die ja nicht risikolose Keimbahntherapie durchzuführen, wenn die risikoärmere Methode der Präimplantationsdiagnostik zur Verfügung steht (gegen deren selektiven Charakter jedoch auch ethische Bedenken bestehen).

Heimliches Ziel: Verbesserung des menschlichen Erbgutes?
Obwohl nach dem Modell bereits die Korrektur von Erbfehlern durch Einführen eines intakten Gens auf Keimzellebene ethisch nicht zu rechtfertigen ist, unterscheidet es weitere Stufen von Keimbahneingriffen mit anderen Zielsetzungen. Eine solche Betrachtung erscheint angemessen, weil es nicht auszuschließen ist, dass die Technik der Keimbahnintervention in anderen Ländern entwickelt werden könnte. Da die Keimbahntherapie wie geschildert auch nicht wirklich zur Korrektur von Erbdefekten benötigt wird, ist es zulässig zu fragen, ob nicht ganz andere Zwecke, nämlich die Verbesserung des menschlichen Erbguts, die Absicht sind. Da es zudem fraglich ist, ob das deutsche Verbot der Keimbahntherapie auf lange Sicht aufrecht erhalten bleiben wird, ist eine vorausschauende ethische Reflexion geboten.


Stufe 5 - Einführung eines neuen Gens in die Keimbahn zur Krankheitsprävention

Fallbeispiele: Grippe, Aids
Ethische Bewertung: Nicht zu vertreten

Eine weitere Zielsetzung von Keimbahneingriffen könnte etwa in der Einführung neuer Gene in das menschliche Erbgut liegen, um analog einer Impfung beispielsweise ein Gen einzuführen, das Immunität gegen eine bestimmte Infektionskrankheit bewirkt. So wäre es denkbar, ein Gen, das Pavianen eine Abwehrkraft gegen das Aids-Virus verleiht, im Rahmen einer Keimbahntherapie auf Menschen zu übertragen. Anhand der für die ethische Beurteilung relevanten Kriterien ist eine solche Behandlung selbst unter der Prämisse einer bereits in anderen Ländern erfolgten Entwicklung der Technik ethisch nicht zu vertreten. Es ist nämlich derzeit völlig unabsehbar, welche (langfristigen) Folgen es für die Funktion des menschlichen Erbguts haben könnte, wenn seine Integrität durch die Neueinfügung fremden Erbguts verändert wird. Eine breite Anwendung einer solchen "gentechnischen Impfung" auf Keimbahnebene kann darüber hinaus nicht vom Arzt allein verantwortet werden, sondern ist eine Angelegenheit der Gesellschaft, die jedoch bei mangelnder Kenntnis der langfristigen Effekte solcher Eingriffe ins Erbgut diese wohl kaum befürworten wird.


Stufe 6 - Korrektur einer möglichen Normabweichung

Fallbeispiele: Körpergröße, Fettleibigkeit
Ethische Bewertung: Nicht vertretbar

Die sechste Stufe des Eskalationsmodells bildet der Keimbahneingriff zur Korrektur möglicher Normabweichungen, die nicht notwendigerweise als Krankheiten eingestuft werden können. Hier käme als Beispiel etwa Kleinwüchsigkeit in Frage. Diese kann einerseits als optische Abweichung von der Norm aufgefaßt, in Abhängigkeit vom Krankheitsbegriff aber auch als Indikation für eine Therapie eingestuft werden. Ein genetischer Eingriff in die Keimbahn zur Korrektur solcher oder anderer Normabweichungen wird nach dem Eskalationsmodell abgelehnt, da die Definition dessen, was "die Norm" ist, völlig willkürlich ist und kein Mensch in einem statistischen Sinne völlig "normal" ist. Niemand hat daher das Recht, zu definieren, was normal ist oder was nicht, auch nicht der Arzt. Darüber hinaus ist es mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren, kulturelle, dem Wandel der Zeiten unterworfene Sichtweisen von "Normalität" auf alle nachfolgenden Generationen zu übertragen.


Stufe 7 - Beeinflussung komplexer Eigenschaften

Fallbeispiel: Intelligenz
Ethische Bewertung: Nicht zu vertreten

Als äußerste Stufe genetischer Eingriffe am Menschen gilt nach dem Modell die Beeinflussung komplexer Eigenschaften des Menschen wie etwa der Intelligenz oder von Verhaltensmerkmalen. Auch hier ist niemand berechtigt zu entscheiden, welche Form oder welches Maß einer solchen Eigenschaft zukünftig wünschenswert oder vorteilhaft wäre, so dass diese Eingriffe strikt abgelehnt werden. Die Vorstellung, solche menschlichen Charakteristika auf genetischer Ebene beeinflussen zu wollen, begünstigt ein biologistisches Bild des Menschen, das mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist. Es ist darüber hinaus aber auch unwahrscheinlich, dass es der Wissenschaft jemals gelingen wird, sämtliche genetischen und umweltbedingten Faktoren, die für solche komplexen Eigenschaften verantwortlich sind, zu identifizieren.