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Für das Leben

Die Gesundheit des Menschen stellt ein hohes Gut dar, sein Leben verdient als fundamentales Rechtsgut größtmöglichen Schutz. Doch Krankheit und Leiden gehören zum irdischen Leben dazu. Darum ist es notwendig, dass jeder Einzelne - wie auch die Gesellschaft als Ganze - fähig bleibt, mit Kranken und Leidenden zu leben und unheilbaren Menschen beizustehen. Dies ist nur möglich, wenn die Würde aller menschlichen Lebewesen vom Beginn bis zum Tod uneingeschränkt geachtet wird.