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Die Umweltbeauftragten in den Kirchenkreisen

Die Umweltbeauftragten in den Kirchenkreisen koordinieren in Abstimmung mit dem landeskirchlichen Beauftragten die Arbeit in den Kirchenkreisen. Dazu führen sie unter anderem jährliche Kirchenkreistreffen durch.

Sie werden auf Vorschlag des landeskirchlichen Beauftragten durch die Oberkirchenrätin oder dem Oberkirchenrat im Kirchenkreis ernannt, denen sie einen jährlichen Rechenschaftsbericht vorlegen. Sie sind ehrenamtlich tätig.

In Gemeinden und Dekanatsbezirken, die kleine/n eigene/n Umweltbeauftragte/n haben, geben sie die Stellungnahme zu Bauvorhaben gemäß en Energierichtlinien ab.

Eine Übersicht über die Umweltbeauftragten in den Kirchenkreisen finden Sie hier.