Communio Sanctorum - Kommentar
Den nachfolgenden Kommentar von Ivo Huber bieten wir Ihnen hier auch zum Download an (Stand 01.08.01):
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Der lange Weg zur Communio Sanctorum
Nun liegt sie endlich vor, "communio sanctorum", Kirche als Gemeinschaft der Heiligen, so der Titel der neuesten Studie der bilateralen Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD).
Nach einem vorangegangenen, mehr als zehnjährigen Diskussionsprozess ist ein gewisser Erwartungsdruck sicher nicht von der Hand zu weisen. Ob "communio sanctorum" allerdings wirklich ersehnt wurde, darf bezweifelt werden, eher scheint mir, hat man sich vor dem Ergebnis der Studiengruppe gefürchtet. Wie kann das sein?
Das Bangen liegt in den Themen begründet, die der Studiengruppe 1986 zur Aufgabe gemacht wurden. Das heißt, die in der Studie "Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament" offen gebliebenen "Fragen nach dem Wesen der Kirche sowie des Amtes - einschließlich des Papstamtes - .... nach dem Kirchenrecht und der Marien- sowie der Heiligenverehrung" [1] zu behandeln und einer weiteren Klärung zu zuführen. Es waren die Kirchenleitungen selbst, die der Arbeitsgruppe diese nicht gerade einfach Problemstellungen zur Aufgabe gemacht haben. Man wird gut daran tun, sich daran zu erinnern, bevor man die Studie vorschnell als gewagt oder gar als parteiisch einordnet. Im Gegenteil, vor gut 10 Jahren war diese Studie gewollt. Ob sich die Zeiten heute, der Mut der Kirchenleitungen verändert hat?
Wie brisant die Gedankenanstöße der Studiengruppe heute angesehen werden, zeigt sich in der Veröffentlichung erst jetzt und nicht schon 1997, dem eigentlichen Termin ihrer Fertigstellung. Wollte man damals die aufgewühlte Diskussion um die Gemeinsame Erklärung nicht noch zusätzlich belasten, traf der dann gewählte Termin ausgerechnet mit "dominus iesus" und der Seligsprechung von Pio nono zusammen.
Die Hauptauseinandersetzung in "dominus iesus" dreht sich für die Lutheraner um die Ekklesiologie. Die Seligsprechung von Pio nono markiert eine Verkehrung des Papsttums. Um beides geht es in "Communio sanctorum", um einen Neuansatz, um einen offenen Zugang zu einer gemeinsamen Ekklesiologie und damit auch um einen Versuch, das Papstamt so zu öffnen, dass am Ende ein ökumenischer Petrusdienst über die Grenzen der Konfessionen hinaus Profil gewinnt.
Weil "communio sanctorum" auf die Veränderung, die Überwindung der letzten kontroverstheologischen Positionen zielt, wo doch beide Kirchen um ihre Identität ringen, verzweifelt festhalten, was gerade noch zu greifen ist, gilt diese Studie als gefährlich. Was ist denn noch ein Lutheraner nach der Gemeinsamen Erklärung und einer Denkoption für einen Glauben unter dem Papst, was ist denn noch ein Katholik, wenn die Rechtfertigung nicht mehr trennt [2] und selbst der Papst nicht mehr der sein sollte, der er angeblich immer war? Das kann natürlich dazu zwingen, sich in die eigene konfessionelle Trutzburg zurückzuziehen, und dann ist "communio sanctorum" zweifelsfrei gefährlich. Auf der anderen Seite kann es dazu verlocken, nach dem zu suchen, was beide Kirchen trägt, ihr gemeinsames ekklesiologisches Fundament und da hat "communio sanctorum" einiges zu bieten.
Communio sanctorum - altes neues Bild
Gegenüber der vorangegangenen Studie "Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament" ist es in "communio sanctorum" gelungen, den Kirchenbegriff präziser zu fassen. Dies gelingt durch die Aufnahme eines Begriffes aus den altchristlichen Glaubensbekenntnissen, der "communio sanctorum" - Gemeinschaft der Heiligen. Zum einen wird damit auf die vorkonfessionelle Unstrittigkeit der Symbole und ihrer Glaubensinhalte zurückgegriffen und zum anderen der Kirchenbegriff mit einem Glaubensinhalt auf einen Nenner gebracht, der jede statische und konfessionelle Positionsbestimmung vermeidet. In den Blick kommt statt dessen die Kirche, die im Glauben Ereignis wird [3]. Damit ist unmissverständlich klar, dass die Kirche ihr Sein und ihr Wirken sich nicht selber verdankt, sondern ihren Ort im Schöpfungs- und Erlösungswerk Gottes hat. Das innerste Wesen der Kirche ist deshalb ein Geheimnis (Nr. 6), dessen "Vorbild und Urbild ... die Einheit des einen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes in der Dreiheit der Personen ist" (UR 2). Gerade nach der Lektüre von "dominus iesus" darf man sich über solche Formulierungen in einem Dialogpapier zwischen römisch-katholischer und lutherischer Kirche freuen.
Gleichwohl "existiert [Kirche] in der Geschichte" (Nr. 6). Sie hat damit teil an deren sichtbaren und auch an deren sündigen Strukturen, doch geht sie darin nicht auf [4]. Weiter heißt es (Nr. 6 vgl. Nr. 37): "Ihr Leben empfängt die Kirche aus dem Wort Gottes und den Sakramenten (CA VII)". Damit ist auf gelungene Weise der Anfang der Kirche als Verkündigungsgeschehen aus LG 5 [5] mit dem ebenfalls ereignishaft gefassten Kirchenbegriff in CA VII [6] verknüpft und unzweideutig auf den Punkt gebracht, dass die Kirche als Gemeinschaft sich zuerst auf die Gaben bezieht, die Gott seiner Kirche schenkt. "Erst von diesem alles begründenden Geschenk werden dann auch die Menschen, die es empfangen, zu Heiligen" [7] (Nr. 4) oder anders formuliert, die "Gemeinschaft der Heiligen ist die Gemeinschaft der gerechtfertigten Sünder" (Nr. 90). Auch wenn die evangelische (Nr. 149) und die katholische (Nr. 150) Auffassung darüber, ob sich die Kirche in der Ortsgemeinde bzw. der Ortskirche verwirklicht, nicht deckungsgleich ist, wird doch deutlich, dass "das Gespräch über die Kirche in der gemeinsamen Vorstellung der Kirche als communio eines Basis hat." (Nr. 151). Abschließend heißt es dann, "die in örtlicher Versammlung um Wort und Sakrament sich vollziehende kirchliche Gemeinschaft mit Gott und untereinander [ist] zwar nicht die ganze Kirche, aber ganz Kirche" (Nr. 152) ist. So ist sie einbezogen in die universale Kirche als Gemeinschaft aller Ortskirchen. Im Blick auf diese universale Gemeinschaft wie auf die jeweilige Ortskirche spricht das Glaubensbekenntnis von der "una sancta catholica et apostolica ecclesia" als geistliche Wirklichkeit" (Nr. 127, 152 vgl. auch Nr. 37).
Ich finde, dies sind bemerkenswerte ekklesiologische Grundbestimmungen ökumenischer Offenheit, die Lutheraner gut mittragen können. Hier wird Kirche als den Menschen unverfügbares, ihnen geschenktes Gottesereignis in Wort und Sakrament bekannt und damit jedem Versuch der Boden entzogen, sich gegenseitig den Ehrentitel Kirche streitig zu machen, ja mehr noch, unter Aufnahme von LG 23, letztlich von einer Kirche als "communio von Schwesterkirchen" [8] (Nr. 200) die Rede ist.
Alles, nur kein Papst! [9]
Lautete die lutherische Position zum Petrusdienst in der mir zuerst vorliegenden Fassung von "communio sanctorum" noch, "ein gesamtkirchlicher "Petrusdienst" als pastoraler Dienst an der weltweiten Gemeinschaft der Kirchen und ihrer gemeinsamen Überzeugung der Wahrheit ist sachgemäß" (Nr. 194), wurde in der Endfassung das bestimmte "sachgemäß" in "gibt es keine grundsätzlichen Einwände" abgemildert. Wahrscheinlich hätte die erwähnte, aber weithin unbekannt gebliebene, Änderung die Aufregung in der Presse, insbesondere in der FAZ, auch nicht dämpfen können. Dazu scheint jede Annäherung an einen Petrusdienst nach dem Lehr- und Jurisdiktionsprimat von 1870 und nach der Seligsprechung des hierfür verantwortlichen Papstes, Pius IX., am 3. September diesen Jahres, emotional viel zu belastet zu sein. Davon wird man sich um Umgang mit "communio sanctorum" frei zu machen haben.
Es geht in "communio sanctorum" um die Annäherung an einen Einheitsdienst und nicht um die mögliche Unterordnung von Lutheraner unter den Bischof von Rom. Wenn dann auch über die Einbeziehung des Papstamtes gesprochen wird, ist das nur realistisch, weil in diesem Amt ein faktisches Beispiel für einen Einheitsdienst existiert, an dem nicht einfach vorüber gegangen werden kann.
Die exegetischen Überlegungen zu Petrus im Neuen Testament sind insofern nachvollziehbar, dass die Person des Petrus als herausgehobener Kristallisationspunkt gemeindlicher, wenn auch streitbarer Einheit (Galaterbrief) deutlich wird. Eine Vereinnahmung der Person des Petrus durch eine Theologie des Papstamtes kann freilich nicht zwingend behauptet werden. Dies wird in "communio sanctorum" auch nicht versucht (Nr. 158ff). Aber natürlich bleibt die in der Diskussion gesteckte Perspektive, allein schon wegen der jahrhundertealten Spannungen, eine "Herausforderung im ökumenischen Miteinander" (Nr. 163).
Unter dem Titel: "Gemeinschaft der zum Dienst Berufenen" nimmt die Argumentation "in der Lehre vom gemeinsamen Priestertum aller Getauften" (Nr. 130) ihren Ausgangspunkt. Die notwendige Verhältnisbestimmung zwischen gemeinsamen Priestertum und besonderen Amt wird unter Zuhilfenahme einer Formulierung aus der Stellungnahme des LWB zu "Lehrverurteilungen - kirchentrennend", in der es heißt, die "Verkündigung in der Öffentlichkeit der Kirche - d.h. .. Verkündigung und Verwaltung der .. Sakramente - [setzt] voraus, dass ein Christ zu diesem Dienst im Auftrag Christi von der Kirche berufen, gesegnet und gesandt wird, was in der Ordination geschieht" (Nr. 132), begründet. War dies in "Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament" noch strittig, ist es aus lutherischer Sicht erfreulich, dass eine Verhältnisbestimmung auf Grundlage von CA XIV jetzt allgemeine Zustimmung findet.
Dieses Amt, das seinen Grund im Verkündigungsauftrag Jesu Christi selbst hat (CA V), hat eine besondere Verantwortung für die Einheit der Kirche. Lutherischerseits sind hier zu allererst Pfarrerinnen und Pfarrer in die Pflicht genommen (Nr. 187), ohne "ein regionalkirchliches Amt der Bischöfe [oder wie dieses Amt im Einzelfall auch immer genannt wird] abzulehnen" (Nr. 184, CA XXVIII). Dies ist auf lutherischer Seite allgemein akzeptiert, auch wenn dies nicht heißt, dass alle lutherischen Kirchen ein Bischofsamt eingeführt haben. Hier haben sich verschiedene Möglichkeiten nebeneinander ausdifferenziert. Zu welchem Ergebnis man jeweils im einzelnen auch kommen mag, in der "evangelischen Theologie wird die regionale und die universale Dimension der Kirche neu wahrgenommen" (ebd.). Und selbstverständlich wird auch darüber nachgedacht, "welche Strukturen für den Dienst an der kirchlichen Einheit auf diesen Ebenen nötig sind" [10] (ebd.), ganz gleich ob dies nun die Situation vor Ort, den Bereich des LWB oder die gesamte Ökumene betrifft. Das Einheit personale Repräsentanz erfordert, allein schon um Einheit sichtbar zu machen, muss, so denke ich, als legitime und sachgemäße Entwicklung lutherischer Theologie verstanden werden.
Ist die personale Wahrnehmung für die Einheit der Kirche nicht nur für die Gemeinde, sondern auch für eine weitere regionale Ebene sachgemäß und wird unter universaler Kirche die Gemeinschaft aller Ortskirchen, als communio der Schwesterkirchen, verstanden, dann muss lutherischerseits auch die Möglichkeit gegeben sein, über die Repräsentanz dieser Einheit als einer pastoralen Aufgabe nachzudenken (Nr. 189). Unter diesen Prämissen ist, so meine ich, in der Tat, gegen "einen gesamtkirchliche(n) "Petrusdienst" als pastorale(n) Dienst an der weltweiten Gemeinschaft der Kirchen und ihrer gemeinsamen Überzeugung der Wahrheit" nichts einzuwenden.
Wie immer ein solches Amt gefüllt werden sollte, die lutherischen Eckpunkte:
1. verpflichtende Einbindung dieses Amtes in "Strukturen kollegialer und synodaler Gesamtverantwortung"
2. Eigenständigkeit der Teilkirchen
3. Unterordnung jeden Amtes unter die Schrift (sola scriptura) (Nr. 196).
4. die Verantwortung der Getauften (Nr. 194)
stehen genauso fest, wie die römisch-katholischen:
1. "Das Einheitsamt gehört zu den wesentlichen und unaufgebbaren Strukturen der Kirche"
2. geschichtliche Verwirklichung mit dem Bischof von Rom
3. letztverbindliche Lehr- und Leitungskompetenz
Auch wenn lutherischerseits grundsätzlich Melanchthons Worte [11] anlässlich der Unterzeichnung der Schmalkaldischen Artikeln im Gedächtnis zu behalten sind und aus diesen und anderen Gründen, ein Ehrenprimat im Sinne eines Vorsitzes aus Liebe nicht von der Hand zu weisen ist, fällt doch auf, dass trotz der großen Annäherungen, die Grundbedingungen aus lutherischer Sicht eher gegen als für ein solches Amt geschrieben scheinen. Dies entspricht der römisch-katholischen Position, die sich nur schwer von den historisch vorfindlichen Gegebenheiten löst.
Realistischerweise muss zugeben werden, dass von vornherein trotz der Aufforderung des Papstes in "ut unum sint" über das Papstamt nachzudenken, wenig Spielraum zur Einigung bestand. Wenn aber von evangelischer Seite die Verurteilungen des Papstes von Rom als Antichrist heute keinen Bestand mehr haben und beide Kirchen es mit der Suche nach Kirchengemeinschaft ernst meinen, dann muss auch über das Petrusamt gesprochen werden.
Letztlich sind solche Gespräche allein schon für die beteiligten Kirchen wichtig, denn die lutherische Seite ist gezwungen, will sie sich ihrem genuinem Auftrag und den aktuellen Herausforderungen nicht verschließen, sich Gedanken über einen Einheitsdienst zu machen. Hier, so denke ich, ist es dem vorliegenden Dialogpapier durchaus gelungen,
1. grundsätzliche Öffnungen im Kirchenbegriff zu erreichen
2. den Amtbegriff ökumenisch zu präzisieren
3. eine Vielzahl von Fragen zu sichten und sie in ihrer kirchentrennenden Bedeutsamkeit einzuordnen.
Nüchtern betrachtet, ist dies keinesfalls ein zu viel der Annäherung. Und dennoch ist es ein gewaltiger Fortschritt, wenn gemeinsame Einsichten gefunden worden sind, die verbleibende Differenzen aushalten, ohne in ihrem Wahrheitsgehalt gefährdet zu werden, auch wenn manchen allein schon die Tatsache, über das Petrusamt samt seiner Nähe zum Bischof von Rom nachzudenken, des Guten zu viel zu sein scheint.
Kirchenrat Ivo Huber
Ökumenereferent der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
##1 / Communio Sanctorum. Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen, S. 10
#2 / Dahingehende Äusserungen des Innsbrucker Lehrenden Prof. R. Meßner führten zu einer maßregelnden offiziellen "Notifikation bezüglich einiger Veröffentlichungen von Professor Dr. Reinhard Meßner" durch die Kongregation für die Glaubenslehre unter Vorsitz von Joseph Kardinal Ratzinger, abedruckt im L'Osservatore Romano, 6.12.2000,S.10f.
#3 / Die Kirche als "Gemeinschaft der Heiligen" ist Glaubensinhalt (Nr. 4).
#4 / vgl. dazu KuR Nr. 148ff.
#5 / LG 5: Ecclesiae sanctae mysterium in eiusdem fundatione manifestur. Dominus enim Iesus Ecclesiam suae fecit praedicando faustum nuntium. Adventum scilicet Regni Dei a saeculis (Mk 1,15).
#6 / CA VII: ecclesia [est] congregatio sanctorum, in qua evangelium pure docetur et recte administrantur sacramenta. Et ad veram unitatem ecclesiae satis est ......
#7 / "Die Teilhabe (koinonia, communio) an den heiligen Gaben (sancta) begründet die Gemeinschaft (koinonia, communio) der geheiligten Christen (sancti) mit Christus und untereinander" (Nr. 4) Mit einer etwas einseitigen Bezugnahme auf die Eucharistie!
#8 / Es ist schade, dass auf die LWB-Studie: "Die Kirche als Gemeinschaft", Genf 1997, kein Bezug genommen wird.
#9 / Bei seinem Bischofsbesuch in Augsburg hat der Bayerische Landesbischof auf dem Jahresempfang des Dekanates deutlich gemacht, dass es ihm "nicht um die Frage Papsttum - ja oder nein? geht, [sondern] um seine Struktur". Als "Dienst an der Einheit, als Vorsitz in der Liebe ist es (das Papsttum) durchaus denkbar für Lutheraner". Die Reaktionen in den Leserbriefen an das 'Sonntagsblatt- Evangelische Wochenzeitung für Bayern' reichten von dem Vorwurf der Anbiederung an die römische Kirche bis hin zu dezidierter Zustimmung.
#10 / Es sei nur auf das Porvoo-Agreement, auf MCC und die dort gemachten Ausführungen zum Bischofsamt verwiesen.
#11 / dem Papst "so er das Evangelium wollte zulassen, .... umb Friedens und gemeiner Einigkeit willen .... seine Superiorität über die Bischöfe, die er hat iure humano, auch von uns zuzulassen sei" (BSLK 464,1-4), zitiert nach: Wenz, G., Petrusdienst und Papstamt, in: Nachrichten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, 10/2000, S. 300.


