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Sexual- und Schwangerenberatung
Sexual- und Schwangerschaftsberatungsstellen können von jedem, jeder Frau und jedem Mann, aufgesucht werden, die Fragen zur Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung haben, sowie bei allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen:
- Von schwangeren Frauen und deren Partnern, die sich über die sozialen und wirtschaftlichen Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt, sowie über bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien informieren und beraten lassen wollen.
- Von schwangeren Frauen und ihren Partnern, die sich im Rahmen von vorgeburtlichen Untersuchungen mit Fragen zum Leben mit einem behinderten oder schwerkranken Kind auseinandersetzen müssen und sich die Frage eines Schwangerschaftsabbruches nach medizinischer Indikation stellt.
- Von schwangeren Frauen und deren Partnern, die die Schwangerschaft als unerwünscht erleben und einen Schwangerschaftsabbruch erwägen.
Wer sich mit dem Gedanken an einen Schwangerschaftsabbruch trägt, muss wissen, dass dieser rechtswidrig ist, jedoch dann straffrei bleibt, wenn innerhalb von 12 Wochen eine psychosoziale Beratung durchgeführt wird. Die Betroffenen erleben diese Situation als bedrohlich, oft als ausweglos. Es kann eine wichtige Hilfe bedeuten, dann mit einer erfahrenen Beraterin oder einem erfahrenen Berater zu sprechen und soweit möglich nach Lösungen zu suchen.
--> Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie z.B. über das evangelische Beratungs-Portal www.evangelische-beratung.info/. Geben Sie im Info-Portal Ort oder Postleitzahl in die Suchmaschine ein und bekommen die vor Ort verfügbaren Angebote angezeigt. Im Bereich des Diakonischen Werkes Bayern gibt es neun diakonische Beratungsstellen für Sexual- und Schwangerschaftsfragen und vier Beratungsstellen der Vereine „Frauen beraten“.
Wer eine derartige Beratungsstelle aufsuchen möchte, sollte auch noch beachten:
- Die Sexual- und Schwangerenberatung ist kostenlos;
- es gibt keine langen Wartezeiten, es empfiehlt sich jedoch, einen Termin zu vereinbaren;
- die Beratung im Schwangerschaftskonflikt kann auch anonym durchgeführt werden;
- auf Wunsch wird die Beratung bestätigt, der Beratungsnachweis ist Voraussetzug für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs;
- die Berater/innen stehen unter Schweigepflicht. Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht wie Ärzte und Seelsorger.
Kontakt:
Diakonisches Werk Bayern
Schwangerenberatung
Pirckheimerstraße
6 90408 Nürnberg
Tel.: 0911 / 9354 - 313
E-Mail: pfeuffer.ilse@diakonie-bayern.de
--> Alle staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen der Diakonie in Bayern sowie der Vereine „Frauen beraten e.V.“ auch in Ihrer Nähe finden Sie unter: http://www.schwanger-und-jetzt.de/


