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Polizeiseelsorge
Polizeiseelsorge ist staatlich gewollt
Seit 1920 hat es – nach dem Zusammenbruch den Königreiches Bayern und damit auch der Hof- und Feldseelsorge – auf Beschluss des ersten demokratischen bayerischen Parlamentes, einen hauptamtlichen katholischen Polizeiseelsorger gegeben. Lediglich während des 3. Reiches wurde Polizeiseelsorge nicht geduldet. 1979 kam ein evangelischer hauptamtlicher Polizeiseelsorger hinzu. 1990/91 wurde die Polizeiseelsorge um 100% auf 4 Mitarbeitende in gleichgewichtiger ökumenischer Zusammensetzung verstärkt. Seit 2000 gibt es in München eine Seelsorgerin.
Polizeiseelsorge ist Berufsfeldarbeit
Sie ist eine Form innerbetrieblicher Seelsorge, die ihre Verankerung in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hat. Durch ihre Präsenz am Arbeitsplatz unterscheidet sie sich von der gemeindlichen Seelsorge, die schwerpunktmäßig im Freizeitbereich der Menschen arbeitet. Polizeiseelsorge setzt sich an der Seite der Polizeibediensteten mit berufs- und einsatzspezifischen Belastungen auseinander, hilft Überforderungen zu bearbeiten und reflektiert mit ihnen individuelle Verhaltensweisen, aber auch problematisch empfundene Organisationsstrukturen.
Sie ist kein Pfarramt und arbeitet eng mit den Ortskirchengemeinden zusammen, wenn sie von Polizeibediensteten um spezifisch kirchliche Dienstleistungen, insbesondere um die Feier der Trauung und der Taufe gebeten wird.
Polizeiseelsorge geschieht haupt –und nebenamtlich
Der berufsethische Unterricht (BEU), der währen der Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst mit 92 Unterrichtseinheiten (UE) von 45 Minuten je Klasse angesetzt ist, wird mit 40 (UE) von den Seelsorger/Innen bestritten. Den übrigen Anteil verantworten die Leiter der Ausbildungsseminare. Je Seminar sind bei gewöhnlich 5 Klassen demnach 200 (UE) in 2 1/2 Jahren zu leisten. Für diese Aufgabe gewinnt die Polizeiseelsorge nebenamtliche Seelsorger/innen. Gegenwärtig beteiligen sich daran evangelischerseits 3 Pfarrer und 2 Pfarrerinnen sowie 1 Theologin mit besonderem Dienstauftrag an 6 Ausbildungsorten mit insgesamt 16 Ausbildungsseminaren. (Katholischerseits stehen dafür 11 Nebenamtliche, Pfarrer und Pastoralassistenten – davon zwei mit 100%igem Dienstauftrag und finanziert von den Diözesen Augsburg und Würzburg – zur Verfügung.)
Polizeiseelsorge findet ökumenisch statt
Sie fußt auf der Überzeugung, dass Menschen, die unter Einsatzbedingungen einander vorbehaltlos vertrauen und miteinander extremsten Erlebnissen ausgesetzt sein können, durch die Angebote der Polizeiseelsorge nicht nach berufsfremden = kirchlichen Gesichtspunkten auseinander dividiert werden dürfen. Theologisch gesprochen: Grundlage ihres ökumenischen Miteinanders ist der eine Herr der Kirche, der zwar zulässt, dass seine Kirche zerrissen ist, in seiner heilenden und segnenden Zuwendung zu den Menschen aber keine Unterschiede der Konfession macht.
Wenn auf Initiative des Personalrates etwa zum Jahrestag in einem Gottesdienst eines Beamten gedacht wird, der bei einer Fahrzeugkontrolle erschossen wurde; wenn Jahr für Jahr am Allerseelentag auf dem Westfriedhof in München, wo eine Gedenkstätte der bayerischen Polizei eingerichtet ist, eine Feier für die im Dienst getöteten Beamten stattfindet, dann wird deutlich: Ökumene in der Polizeiseelsorgearbeit geschieht nicht zuletzt vor der Folie solcher existenziellen Verbundenheit der Polizeiangehörigen mit ihren Verstorbenen, die sich nicht konfessionell auflösen lässt. Entsprechend wendet sich die Polizeiseelsorge an alle Polizeiangehörigen ohne Rücksicht auf eine Kirchenzugehörigkeit und lässt sich auch für Gespräche, wenn gewünscht, von den Angehörigen der jeweils anderen Konfession in Anspruch nehmen.
Polizeiseelsorge macht auch spezifisch kirchliche Angebote
Dies sind sogenannte Rüstzeiten oder Einkehrtage, auch berufsethische Seminare, die erheblich aus Kirchensteuermitteln der einen oder anderen Kirche (mit)finanziert sind, sich aber wie gewohnt an alle Polizeibediensteten richten. Allerdings lassen sie thematisch und methodisch ihre Verwurzelung in der jeweiligen kirchlichen Tradition erkennen. Hier findet sich der Ort für das hilfreiche Gespräch mit Familien über den Beruf, für Gelegenheiten der Meditation und der Stressbearbeitung, für die Bearbeitung biografischer und beruflicher Umbrüche und nicht zuletzt für die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen, für die anderweitig bei der Polizei kein Raum ist.
Für die Teilnahme an diesen Angeboten wird in der Regel Dienstbefreiung bis zu 5 Tagen in 2 Jahren gewährt. Bei Reisen wird ein weiterer Beitrag zur Horizonterweiterung, Gemeinschaftsförderung und geistlichen Erlebnisverdichtung geleistet.
Und wann wird die Polizeiseelsorge beratend tätig?
Neben dem persönlichen Gesprächswunsch Mitarbeitender in privaten und dienstlichen Belastungssituationen, lässt sie sich bei folgenden Ereignissen alarmieren und einbeziehen:
1. Schusswaffengebrauch gegen Tatverdächtige
Betreuung im Rahmen der Fürsorgepflicht (Polizeiseelsorger/innen unterliegen unverbrüchlicher Schweigepflicht)
2. Tod bzw. Verletzung von aktiven Beamten durch erlittene Gewalt
Mithilfe bei der Überbringung der Todesnachricht und umgehender Besuch bei den Kollegen in der Polizeiinspektion oder Dienstgruppe.
3. traumatische Erlebnisse
z.B. sehr schwere Verkehrunfälle (oft mit Kindern), misslungener Reanimierungs- oder anderer Rettungsversuch, Einsatzfahrt mit tödlicher Folge für Außenstehende, Bearbeitung von Unfällen, an denen Kollegen beteiligt sind
4. schwere bzw. langandauernde Krankheit von Polizeiangehörigen sowie persönliche und familiäre Schicksalsschläge
nach Rücksprache mit den Betroffenen Besuche im Krankenhaus und Begleitung der Angehörigen
5. private oder berufliche Krisen von Polizeiangehörigen
nach Rücksprache mit den Betroffenen Unterstützung, ggf. auch Vermittlung bei Straf- bzw. Disziplinarsachen, Suizidversuchen
6. große polizeiliche Lagen
nicht nur das große Schadensereignis (z.B. die Winterkatastrophe in Bad Reichenhall), sondern auch polizeiliche Lagen, die über einen längeren Zeitraum andauern und eine Betreuung von Polizeiangehörigen (und Opfern) notwendig erscheinen lassen (z.B. G-8-Gipfel in Heiligendamm und die ihm voraus gegangenen Aufzüge und Kundgebungen).
Kontakt:
Südbayern:
Hilda Schneider
Trautenwolfstr. 4
80802 München
Tel.: 089 / 38 38 66 152
Fax: 089 / 38 38 66 153
Nordbayern:
Matthias Herling
Kornburger Str. 60
90469 Nürnberg
Tel.: 0911 / 48 10 221
mobil: 0171 / 33 84-106
Fax: 0911 / 48 10 227
Weitere Informationen finden Sie hier.


