Ansprechstelle für Opfer sexuellen Missbrauchs
Zentrale Ansprechpartnerin für Opfer sexuellen Missbrauchs im Raum der bayerischen Landeskirche ist Dr. Johanna Beyer, zu erreichen unter der Telefonnummer 089-5595-335. Im Ausnahmefall werden Sie weitergeleitet an Dr. Susanne Henninger oder Peter Bertram, beide Mitglieder der landeskirchlichen Ansprechstelle.
Oder wenden Sie sich per E-Mail an die Ansprechstelle: AnsprechstelleSG@elkb.de.
Aufgabe der Ansprechstelle
Die Aufgabe des 4-köpfigen Teams der Ansprechstelle besteht zunächst darin, den Betroffenen zu helfen, ihr manchmal jahrelanges Schweigen über die erlittene sexuelle Belästigung zu brechen.
In den Gesprächen mit diesen Betroffenen wird auch das weitere Vorgehen beraten. Dazu gehört die Klärung der nächsten Schritte: Das können Schutzvorkehrungen sein, aber auch Maßnahmen z.B. nach dem Straf-, Arbeits- oder Disziplinarrecht. Darüber hinaus vermittelt die Ansprechstelle weitergehende therapeutische Hilfe und juristische Fachberatung.
Vertraulichkeit
Die Ansprechstelle ist zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet. Ohne Einwilligung des/der Betroffenen werden grundsätzlich keine Informationen an kirchliche oder staatliche Stellen weitergegeben.
Was ist sexuelle Belästigung?
Mit „Sexuellen Übergriffen“ werden ein breites Spektrum von Verhaltens- und Handlungsweisen bezeichnet. Sie reichen von sexualisierter körperlicher Gewalt, über psychische Erniedrigung bis zu einem vielfältigen Spektrum von Anzüglichkeiten.
Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Frauen und Männern verletzt. Dazu gehören sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, z.B. im Strafgesetzbuch unter „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ fallen, sowie unerwünschte und sexuell bestimmte körperliche Berührungen und Übergriffe, Bemerkungen mit sexuellem Inhalt, Anbringen pornographischer Darstellungen, Aufforderungen zu sexuellem Handeln und sonstige sexuelle Handlungen, die als Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelten.
Sexuelle Belästigung kann auch zwischen gleichgeschlechtlichen Personen vorkommen. Besonders betroffen sind Auszubildende und Frauen, die erst seit kurzer Zeit Mitarbeiterinnen sind. Auch Lesben und Schwule können Opfer sexueller Belästigung sein, insbesondere aber auch Kinder und Jugendliche, die in kirchlichen Arbeitsfeldern betreut und begleitet werden.
Sexuelle Anzüglichkeiten haben nichts mit Liebe und Erotik zu tun; ihnen fehlt das gegenseitige Einverständnis.
Die Ursachen für sexuelle Übergriffe liegen also weder im Verhalten noch in Äußerlichkeiten der Frau oder des Mannes. Vielmehr werden beim sexualisierten Machtmissbrauch Sexualität und Geschlecht eingesetzt, um eine bestimmte Frau, ein bestimmtes Mädchen oder einen bestimmten Mann, einen bestimmten Jungen herabzuwürdigen, lächerlich zu machen oder in ihrer Integrität zu verletzen. Betroffene erleben diese Grenzverletzungen als sexualisierte Gewalt.
Sexuelle Belästigung ist immer ein unerwünschtes Verhalten.
Die Ablehnung kann sich in Worten oder in der Körpersprache äußern, aber es gibt auch Abwehrformen wie z. B. Sprachlosigkeit, Rückzug, Vermeidung von Situationen, Erstarren (Schock), Zittern, Schweißausbrüche, ungewohnte Nervosität oder Panik.
Auswirkungen
Sexuelle Belästigung und Übergriffe sind die Betroffenen meistens peinlich und gelten als Tabu, deshalb verschweigen aus Angst und Scham viele, was geschehen ist. Ein solcher Rückzug des Opfers ist kein sicherer Schutz vor weiteren Übergriffen. Sexuelle Belästigung verletzt massiv die Persönlichkeit. Das Selbstwertgefühl nimmt Schaden. Dadurch werden Opfer beispielsweise in vielen, manchmal in allen Lebensfeldern beeinträchtigt. Auch Gesundheitsprobleme können die Folge sein.

