Landessynode Bamberg Plenum

Neu bei der Landesstellenplanung ist die gemeinsame Gestaltung über Konzeption statt über zentrale Festsetzungen.

Bild: ELKB / McKee

Landesstellenplanung

Großes Vertrauen in Kompetenz vor Ort

Mit überwältigender Mehrheit hat die Landessynode auf ihrer Herbsttagung die Rahmenbedingungen der Landesstellenplanung in Kirchengemeinden, Dekanatsbezirken und im landesweiten Dienst beschlossen.

Mit der Landesstellenplanung will die Kirchenleitung für die Kirchenmitglieder in allen Regionen Bayerns gleichwertige Chancen schaffen, mit dem Evangelium in personalen Kontakt zu kommen. Denn die Anzahl der Kirchenmitglieder hat sich in den vergangenen Jahren verändert: Regional durch Zu- und Wegzüge, durch eine älter werdende Gesellschaft, aber auch durch die Kirchenaustritte wird sich die Anzahl der Kirchenmitglieder bayernweit von 2010 bis Ende 2020 um ca. 10 Prozent reduziert haben. 

Die Landesstellenplanung passt also die Stellen von Pfarrer*innen, Diakon*innen, Religions- und Sozialpädagog*innen sowie Kirchenmusiker*innen den veränderten Zahlen der Kirchenmitglieder seit der letzten Landesstellenplanung 2010 an. Die Landesstellenplanung umfasst alle Ebenen: Die Gemeinden, die Dekanatsbezirke und den landesweiten Dienst.

Insgesamt zeichnet sich diese Landesstellenplanung aus unserer Sicht dadurch aus, dass notwendige und realistische Kürzungen einerseits verbunden werden sollen mit bestmöglichen Rahmenbedingungen zur selbstverantwortlichen Gestaltung auf allen kirchlichen Ebenen im Zusammenhang unserer inhaltlichen Aufbrüche andererseits.

Oberkirchenrat Stefan Reimers

Bei der nun geplanten Landesstellenplanung soll eine neue Verteilungsformel angewendet werden. Nur drei Faktoren spielen eine Rolle, die in allen Dekanaten vorkommen: Die Anzahl der Gemeindeglieder, die Fläche der Gemeinde und die gewachsene Kirchenstruktur (jede Kirchengemeinde wird berücksichtigt).

Auf iherer Herbsttagung in Bamberg hat die Landessynode über die Rahmenbedingungen der Landesstellenplanung entschieden. Die Landesstellenplanung wird auf Basis der neun Eckpunkte weiter ausgearbeitet. Im Herbst 2020 soll der konkrete Vorschlag der Stellenverteilung der Landessynode zum Beschluss vorliegen. Der Umsetzungszeitraum ist bis 2023 geplant, eine Evaluation für 2024.

Was soll sich ändern bei der kommenden Landesstellenplanung?

Bei der Verteilung der Stellen im Dekanat sollen die Erkenntnisse aus dem Reformprozess „Profil und Konzentration“ zum Tragen kommen. Also steht am Anfang nicht die Frage: Was können wir tun, um unsere Stellen zu behalten? Am Anfang soll die Frage stehen: Wie ist die Situation der Menschen bei uns? Wo brauchen sie uns als Kirche? Welche Aufgaben nehmen wir uns infolgedessen vor? Wer unterstützt uns, mit wem wollen wir zusammenarbeiten? Erst dann folgt die Frage: Welche personellen Ressourcen setzen wir für welche Aufgabe wo ein? Damit wird die Landesstellenplanung 2020 viel stärker als bisher zu einem Gestaltungsprozess, in dem inhaltliche Perspektiven und Ressourcen zusammen gedacht werden.

Neu ist, dass die Dekanate die Stellen in ihrem Bereich weitestgehend frei verteilen können. Mit diesem Schritt gibt die Kirchenleitung Planungskompetenz an die Dekanate ab. Den Dekanaten wird die Summe der Stellen der theologischen, theologisch-pädagogischen und Kirchenmusik-Stellen mitgeteilt. Die zuständigen Dekanatsgremien können dann über die Verteilung frei entscheiden. Allerdings ist jedes Dekanat verpflichtet, ein Konzept vorzulegen, wie im Dekanat wichtige Arbeitsbereiche - wie etwa Jugendarbeit, Altenheimseelsorge oder Kirchenmusik - gestaltet werden soll. Bei dieser Konzepterstellung wird die landeskirchliche Ebene als Partnerin der Dekanatsbezirke mit ihren Einrichtungen inhaltlich und strukturell beraten, begleiten und die Umsetzungsmöglichkeiten so transparent wie möglich gestalten.

Die Dekanate haben erstmals die Möglichkeit, in eigener Verantwortung bis zu 20% der Stellen berufsgruppenübergreifend zu besetzen - etwa indem eine Diakonen-Planstelle mit einer Kirchenmusikerin besetzt wird. Angestrebt wird ein stärker gabenorientierter Personaleinsatz. Die nötigen rechtlichen Veränderungen sollen in einem Erprobungsgesetz geschaffen und in einigen Jahren auf ihre Passgenauigkeit hin überprüft werden.

Die Landesstellenplanung ist ein langer, auf Dialog und Rückmeldungen hin angelegter Prozess. Deshalb waren die Testläufe für das vorgeschlagene Vorgehen in verschiedenen Erprobungsdekanaten sehr aufschlussreich. Sie hatten vorab schon einmal die sie betreffenden Kürzungsvorgaben beraten und ein Verteilungskonzept erarbeitet. Einhellige Rückmeldung von allen: Es lohnt sich, bei den Planungen zuerst bei den Menschen und dem Auftrag der Kirche anzufangen und erst danach die Stellen zu verteilen.

Durch die Landesstellenplanung soll die Betreuung der Gemeindeglieder nicht schlechter werden. Das 2010 beschlossene Verhältnis von einer theologischen Stelle pro 1545 Gemeindeglieder soll beibehalten werden. Aber in der Summe wird die Anzahl der Stellen der gesunkenen Anzahl von Gemeindegliedern angepasst, also um 10 Prozent gekürzt. 

Abstimmung in der Landessynode,© ELKB/McKee

Hurra! Baustelle Landesstellenplan.

Landessynode beschließt Rahmen für Landesstellenplanung. Ein Audio-Feature von Christoph Lefherz.

Die Landesstellenplanung ist ein Prozess mit groß angelegter Beteiligung von Kirchengemeinden und Dekanaten. Die Erprobungsdekanate konnten bereits Erfahrungen sammeln. Oberkirchenrat Stefan Reimers verwies darauf, dass sich Dekanatsbezirke unterschiedlich und auch unterschiedlich schnell entwickeln. „Wir müssen unterschiedliche Geschwindigkeiten und unterschiedliche Modell von evangelisch sein in Regionen unterstützen“, so der Personalchef der Landeskirche. Dafür sei ein anderer Rahmen von Reflexion nötig.

„Wo können die Erfahrungen, die in Dekanaten gemacht werden, ausgetauscht werden? Wie kann man voneinander lernen? Wie kann der Kirchenkreis ein Lernort werden?“ Reimers wünsche sich, dass sich die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen in den Dekanaten und darüber hinaus über gelingende Aktionen und gescheiterte Versuche in diesem Prozess austauschen. Gerade auch das Scheitern sei ein wichtiger Motivations- und Erfolgsfaktor, man müsse sich hier nicht verschämt verstecken. Der Personalchef ermunterte die Mitarbeitenden auf allen Ebenen, Erfolge selbstbewusst zu teilen und auch über Misserfolge zu sprechen. Beides trage zu stetigen Verbesserungen bei.

Zudem ist die Landesstellenplanung auf Dialog und Rückmeldungen angelegt: Die landeskirchliche Ebene wird bei der Konzepterstellung als Partnerin der Dekanatsbezirke mit ihren Einrichtungen inhaltlich und strukturell beraten, begleiten und die Umsetzungsmöglichkeiten so transparent wie möglich gestalten. Reimers: „Wir nähern uns statt einer Pflichtverteilung einer gemeinsamen konzeptionellen Zusammenarbeit an, und zwar in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Dekanat, Kirchengemeinde, Region und Landeskirchenamt.“ Nach der Entscheidung über die Rahmenplanung wird die neugewählte Landessynode den endgültigen Beschluss über die Landesstellenplanung bei der Herbstsynode 2020 treffen.

27.11.2019
ELKB