Arbeitskräfte

Zuständig für den Personaleinsatz ist die Abteilung F.

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Landeskirchenamt

Abteilung F – Personal

Zuständig für die Pfarrerinnen und Pfarrer, steuert die Abteilung die Landesstellenplanung, den Personaleinsatz und das Dienstrecht.

In der Personalabteilung liegt die Zuständigkeit für Pfarrerinnen und Pfarrer. Von der Personalgewinnung über die Ausbildung und Entwicklung bis hin zum Personaleinsatz und Dienstrechtsvollzug werden die Mitarbeitenden begleitet.

Zudem werden viele Querschnittsaufgaben für alle Berufsgruppen wahrgenommen, wie zum Beispiel die Fort- und Weiterbildung und das Prüfungswesen.

Die Abteilung lädt jährlich zu einem runden Tisch der kirchlichen Berufsgruppen ein. Dabei werden berufsgruppenspezifische und berufsgruppenübergreifende Fragen besprochen. Der runde Tisch ist kein Beschlussorgan; vielmehr dient er der Gemeinschaft und dem Austausch.

Strategische Schwerpunkte in der Arbeit der Abteilung bilden:

Strategische Schwerpunkte in der Arbeit der Abteilung

Die Personalabteilung setzt einen Schwerpunkt auf die Gewinnung, die Ausbildung und den Einsatz von Pfarrerinnen und Pfarrern. Sie führt die Liste der Anwärterinnen und Anwärter für das geistliche Amt. Sie engagiert sich bei der kirchlichen Studienbegleitung (KSB). Sie hält die Kontakte zu den theologischen Fakultäten. Sie verantwortet das erste und zweite Theologische Examen. Sie ist zuständig für die Ausbildung der Vikarinnen und Vikare im Predigerseminar und für die Fortbildung der Theologinnen und Theologen in den ersten Amtsjahren (FEA). Die Gewinnung von Abiturientinnen und Abiturienten für das Theologiestudium und später das Pfarramt geschieht unter dem Motto „Willkommen in der ELKB“. Ein Großprojekt der Abteilung ist derzeit die Befassung mit dem „Berufsbild Pfarrerin/Pfarrer“ im Sinne einer Bestandsaufnahme und notwendiger Veränderungen.

Strategisch und operational arbeitet die Personalabteilung nach den in der bayerischen Landeskirche gültigen Standards der Personalentwicklung, das heißt auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes, orientiert am Auftrag der Kirche, unter Inanspruchnahme professioneller Methoden, berufsgruppenübergreifend und in konkreter Verantwortung auf allen Leitungsebenen.

Berufsgruppenübergreifend werden die Richtlinien für die Fortbildung überarbeitet. Die Sätze für die Bezuschussung werden aktualisiert. Bei angeordneten Fortbildungen werden die Kosten vom Arbeitgeber übernommen. Bei der Einführung neuer Technologien und neuer Standards in der Datenverarbeitung, wie zum Beispiel im Personalvollzug, wird künftig noch besser auf rechtzeitige und auf den konkreten Arbeitsplatz bezogene Fortbildung und Schulung geachtet werden. Aktueller Schwerpunkt in der Personalentwicklung ist das Thema „Salutogenese“: Dabei geht es um das betriebliche Gesundheitsmanagement in der Kirche. Welche Strukturen machen krank? Was können die Mitarbeitenden in ihrem Arbeitsumfeld tun, um gesund zu bleiben beziehungsweise wieder gesund zu werden? Berufsbegleitend bietet die ELKB „Atem holen“ an, Veranstaltungen zum Durchschnaufen und zur Erholung an Leib und Seele.

Die Abteilung F – Personal trägt die Gesamtverantwortung in Fragen der Landesstellenplanung. Sie hat die Federführung für die monatliche Personalkommission. Diese Kommission beschließt, welche Pfarrerin beziehungsweise welcher Pfarrer welche Stelle bekommt. Sie beschließt unter anderem auch die Dreiervorschläge für Kirchenvorstände und Wahlgremien, die das Wahlrecht haben. Abteilung F beschäftigt sich neben Einzelentscheidungen mit Grundfragen des Pfarrdienstes. Kann in Regionen mit hoher Vakanz Entlastung durch „Springer“ geschaffen werden? Wie können Dienstordnungen so gestalten werden, dass sie nicht zu permanenter Überforderung führen und noch Gestaltungsräume beinhalten? Wie können wir die Beratung und die Chancen der Pfarrerinnen und Pfarrer verbessern, die nach mehreren Bewerbungen nicht zum Zug gekommen sind? Ist die Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer und anderer öffentlich-rechtlicher Berufsgruppen gesichert oder müssen wir im Versorgungsfonds den Deckungsgrad erhöhen?

In Folge der Föderalismusreform hat der Freistaat Bayern das „Neue Dienstrecht Bayern“ geschaffen, an dem sich die bayerische Landeskirche orientiert. Dementsprechend mussten und müssen Rechtsanpassungen vorgenommen werden, so zum Beispiel in den Bereichen Statusrecht, Dienstrecht, Besoldungsrecht, Versorgungsrecht. Die überarbeiteten Vorschriften müssen zudem so aufbereitet werden, dass sie im Personalvollzug umgesetzt werden können. Dabei arbeiten das in Abteilung F angesiedelte Personalservicezentrum (PSZ) und die zentrale Gehaltsabrechnung in Ansbach (ZGAST) aufs Engste zusammen. In naher Zukunft wird sich das Dienstrecht mit der Frage beschäftigen, wie mit den Folgen der so genannten Zwangsstellenteilung bei Theologenehepaaren im Blick auf die spätere Versorgung umzugehen ist.

Die Personalabteilung verantwortet die Koordinierung und Ausgestaltung des Verhältnisses zum Freistaat Bayern in Hochschulangelegenheiten (Staatskirchenvertrag). Sie nimmt die Aufsicht über die Augustana-Hochschule Neuendettelsau, die Evangelische Hochschule Nürnberg und die Hochschule für Evangelische Kirchenmusik in Bayreuth wahr.

Alle Informationen, Formulare und Links zum Beihilferecht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern finden Sie im kirchlichen Intranet.

Die ELKB hat die Beihilfeabrechnung für ihre Beihilfeberechtigten an die BBZ – Beihilfe- und Beratungszentrum GmbH – in Bad Dürkheim ausgelagert. Zu Abrechnungsfragen wenden sich Beihilfeberechtigte der ELKB daher bitte direkt an die BBZ.

Die Beihilfestelle des Landeskirchenamtes besteht seither aus den folgenden Mitarbeitenden:
Leitung: Dr. Renate Schulze
Gabriele Heinrich – Oliver Dargatz – Theodor Schoch

Erreichbar ist die Beihilfestelle am besten per E-Mail unter beihilfe@elkb.de, ggf. auch per Telefax (089-5595-8876). Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit diese Kommunikationswege!

19.02.2024
Andrea Seidel

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Oberkirchenrat Stefan Reimers

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